Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps – aber oft ohne Wirkung

Seit 2020 dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Gesundheits-Apps bezahlen. Entstanden ist ein bunter Markt mit unterschiedlichen Anwendungen. Bei manchen Apps ist der Nutzen nicht nachgewiesen.
Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Allein von 2024 auf 2025 stieg die Inanspruchnahme der Gesundheits-Apps um 63 Prozent. Das zeigt der neue DiGA-Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen. Er analysiert den Zeitraum von September 2020 bis Ende 2025.
Seit 2020 hat die gesetzliche Krankenversicherung demnach 1,6 Millionen Verordnungen der „Apps auf Rezept“ ausgegeben. Das kostete rund 401 Millionen Euro. DiGA stehen seit Herbst 2020 als GKV-Leistung zur Verfügung. Versicherte können sie nach ärztlicher Verordnung in Anspruch nehmen oder sie direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Gesundheits-Apps auf Rezept haben sich nach gut fünf Jahren etabliert
Die häufigsten Indikationen, für die DiGA genutzt werden, sind Stoffwechselerkrankungen (34,2 Prozent), psychische Erkrankungen (28,3 Prozent) und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (13,2 Prozent).
Die Zahlen zeigten, dass sich die sogenannten Apps auf Rezept „nach über fünf Jahren in der Versorgung etabliert haben“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Die Zahl der eingelösten Freischaltcodes pro Quartal nimmt seit Herbst 2020 dem Bericht zufolge kontinuierlich zu: Bis zum Jahr 2021 wurden 65.000 DiGA genutzt, 2022 145.000 (plus 123 Prozent). 2023 stieg die Zahl auf 229.000 (plus 58 Prozent), 2024 auf 427.000 (plus 87 Prozent) und 2025 auf 695.000 (plus 63 Prozent).
Artikel der KNA
Dieser Artikel stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Finanzierung von Gesundheits-Apps ohne Nachweis eines Nutzens?
Stoff-Ahnis kritisierte zugleich, dass die meisten DiGA nach wie vor zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren beliebig hohen Herstellerpreisen finanziert werden müssten. „Damit bleiben die Apps auf Rezept insgesamt immer noch hinter ihren Möglichkeiten zurück. Dies führt zu teilweise mangelnder Akzeptanz bei der Ärzteschaft und den Patientinnen und Patienten“, sagte sie. „Ein klarer, frühzeitig nachgewiesener Patientennutzen ist und bleibt der Schlüssel für den Erfolg von digitalen Gesundheitsanwendungen.“
Bei den DiGA handelt es sich um Medizinprodukte niedriger Risikostufen. Sie müssen beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein, um verordnet werden zu können. Eine vorläufige Zulassung ist möglich, sie währt in der Regel zwölf Monate, kann aber auf zwei Jahre verlängert werden. In diesem Zeitraum muss der Hersteller Studien zum Nachweis des positiven Versorgungseffekts erbringen.
Weniger als jede fünfte Gesundheits-App mit nachgewiesenem Nutzen
Laut dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes wurden bislang insgesamt 74 DiGA in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nur weniger als jede fünfte DiGA konnte bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden wieder aus dem Leistungskatalog gestrichen, weil sie keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. Ende 2025 waren somit noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten.
Ein Problem sieht der GKV-Spitzenverband auch bei der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht.
Bislang zeigen die Preise laut Spitzenverband eine Spannbreite von 119 Euro bis 2.077 Euro. Dabei sind die Preise über die Jahre von durchschnittlich 411 Euro im ersten Berichtsjahr auf 544 Euro im Jahr 2025 deutlich angestiegen.