Jugendhilfe am Wendepunkt: Experte warnt vor Reformfolgen
Kinder- und Jugendhilfe droht laut Jurist Reinhard Wiesner zur Sparpolitik zu werden. Er warnt vor Nachteilen für benachteiligte junge Menschen.
Die Kinder- und Jugendhilfe steht nach Einschätzung von Reinhard Wiesner an einem entscheidenden Punkt. „Das Kinder- und Jugendhilferecht ist an einem Wendepunkt angelangt“, sagt der Jurist. Er gilt als einer der wichtigsten Mitgestalter des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
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Wiesner äußerte sich im Vorfeld des Fachtags der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern (ejsa Bayern) in Nürnberg zur aktuellen Debatte um die geplante Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Unter dem Titel „Allen jungen Menschen steht die gleiche Welt offen – Impulse für eine starke Türöffnerin Jugendsozialarbeit“ diskutierten Fachleute, Politik und Praxis am 30. Juni 2026 über die Zukunft der Unterstützung für benachteiligte junge Menschen.

Im Zentrum stand die Frage: Wie kann Jugendsozialarbeit auch künftig ihre Aufgabe erfüllen, wenn Kommunen unter wachsendem finanziellen Druck stehen und gleichzeitig soziale Ungleichheiten zunehmen?
Vom Kontrollgesetz zur Hilfe für junge Menschen
Als das SGB VIII 1990 eingeführt wurde, markierte es einen grundlegenden Wandel. Das frühere Jugendwohlfahrtsgesetz war stärker von Eingriff und Kontrolle geprägt. Die Kinder- und Jugendhilfe hingegen sollte junge Menschen fördern und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen.
„Der ursprüngliche Geist des SGB VIII ist geprägt von einem Perspektivenwechsel“, erklärt Wiesner. Kinder- und Jugendhilfe sei nicht als staatliche Kontrolle gedacht, sondern als soziale Dienstleistung: Gemeinsam mit jungen Menschen und Familien sollten passende Hilfen entwickelt werden.
Genau diesen Ansatz sieht Wiesner durch aktuelle Reformüberlegungen gefährdet. Die geplanten Änderungen zielten aus seiner Sicht nicht ausreichend auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, sondern zunehmend auf Kostendämpfung. „Damit verletzen sie nicht nur den Grundsatz der Bedarfsdeckung, sondern auch die Grundrechte von Eltern und Kindern“, sagt er.
Streit um „infrastrukturelle Pflichtleistungen“
Besonders kritisch bewertet Wiesner die Diskussion um sogenannte infrastrukturelle Pflichtleistungen. Gemeint ist eine stärkere Verpflichtung der Jugendhilfeträger, regelhafte Angebote und Strukturen vorzuhalten. Der Gedanke dahinter: Nicht jede Unterstützung soll erst über eine individuelle Bedarfsermittlung organisiert werden müssen. Kritiker befürchten jedoch, dass dadurch gerade jene jungen Menschen ins Abseits geraten könnten, deren Unterstützungsbedarf nicht eindeutig sichtbar wird.
Wiesner teilt diese Sorge. Der Begriff sei „schwammig“ und lasse offen, ob tatsächlich weiterhin der konkrete Bedarf des einzelnen jungen Menschen geprüft werde. „Damit besteht vor dem Hintergrund des primären Ziels der Kostendämpfung die Gefahr, dass junge Menschen und ihre Eltern die ihnen zustehende Leistung nicht erhalten und diese im Einzelfall vor dem Verwaltungsgericht einklagen müssen“, warnt er. Gerade für die Jugendsozialarbeit könnte diese Entwicklung Folgen haben.
Jugendsozialarbeit: Hilfe ohne sicheren Anspruch?
Die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII richtet sich an junge Menschen, die Unterstützung beim Übergang in ein selbstständiges Leben, in Bildung oder Arbeit benötigen. Anders als bei anderen Hilfen besteht für viele Angebote jedoch kein individueller Rechtsanspruch. Für Wiesner ist das ein Problem, das schon länger sichtbar sei. Leistungen ohne individuellen Anspruch würden häufig nicht ausreichend finanziert und von Kommunen wie freiwillige Aufgaben behandelt.
„Eine richtungweisende Jugendhilfeplanung, in der vorab die Bedarfe im örtlichen Bereich ermittelt werden, findet nicht statt“, kritisiert er. Dadurch würden manche Kommunen ihrer Gesamtverantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot nicht gerecht.
Besonders schwierig sei die Situation für junge Menschen, deren Lebensweg bereits durch soziale Benachteiligungen geprägt ist. Zwar gebe es auch Angebote anderer Systeme, etwa der Arbeitsförderung – doch diese deckten nicht automatisch alle Bedarfe ab. Wiesner fordert deshalb seit Jahren eine stärkere rechtliche Absicherung: Junge Menschen, deren eigenverantwortliche Lebensführung oder gesellschaftliche Integration gefährdet sei, müssten einen verlässlicheren Anspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit erhalten.
„Investitionen in die Zukunft“
Die Debatte spielt sich auch vor dem Hintergrund leerer kommunaler Kassen ab. Viele Städte und Gemeinden stehen unter Druck, Ausgaben zu begrenzen. Doch Wiesner warnt davor, Jugendsozialarbeit vor allem unter dem Blickwinkel des Haushalts zu betrachten. Sie sei eine Investition in gesellschaftliche Stabilität.
„Es geht um Investitionen in die Zukunft und die damit verbundenen Gewinne für die gesamte Gesellschaft“, sagt er. Die Politik müsse stärker erkennen, welche Bedeutung Jugendsozialarbeit für Integration und Teilhabe habe. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Jobcentern könne dabei helfen. Die bereits bestehenden Jugendberufsagenturen seien ein wichtiger Schritt.
Junge Menschen nicht gegen ältere ausspielen
Auch die gesellschaftliche Entwicklung spielt eine Rolle: In einer alternden Gesellschaft konkurrieren Generationen zunehmend um politische Aufmerksamkeit und finanzielle Mittel. Der Sozialwissenschaftler Sebastian Kurtenbach spricht beim ejsa-Fachtag über junge Menschen als „Minderheit ohne Schutz“.
Wiesner warnt davor, ältere und jüngere Menschen gegeneinander auszuspielen. „Notwendig ist ein Miteinander, nicht ein Gegeneinander“, sagt er. Damit junge Menschen nicht ins politische und finanzielle Abseits geraten, brauche es strukturelle Veränderungen: stärkere Rechte für die junge Generation, nachhaltige Reformen der sozialen Sicherungssysteme und gezielte Zukunftsinvestitionen. Denn, so die zentrale Botschaft des Fachtags: Eine Gesellschaft kann es sich nicht leisten, ihre jungen Menschen zu verlieren.