Panne bei Bundestagswahl hat nun Konsequenzen - Aiwanger hat Verfahren am Hals

Eine weitere Panne bei der Bundestagswahl: Hubert Aiwanger veröffentlicht geheime Zahlen. Nun hat der bayerische Wirtschaftsminister ein Verfahren am Hals.
Update von Dienstag, 28.09.2021, 17.30 Uhr: Der Bundeswahlleiter hat ein Verfahren gegen Hubert Aiwanger eingeleitet. Grund dafür ist eine Veröffentlichung des bayerischen Wirtschaftsministers am Wahlsonntag. Aiwanger teilte vorläufige Prognosen der Forschungsgruppe Wahlen auf Twitter.
Einem Bericht des Magazins Business Insider zufolge prüft der Bundeswahlleiter nun den Fall. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro steht im Raum. Begründet wird dies mit dem Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz.
+++ 13.45 Uhr: Der Bundesvorsitzende der Freien Wähler äußerte sich mittlerweile persönlich zu den Vorwürfen gegen ihn. Zu den auf Twitter illegal veröffentlichten Wahlergebnissen sagte der 50-Jährige: „Das war ein Missgeschick.“ Unter anderem berichtete Nordbayern.de.

Mittlerweile hatte auch der Bundeswahlleiter angekündigt, einen möglichen Verstoß von Hubert Aiwanger gegen das Wahlgesetz zu prüfen. Es könnte ein Verstoß des Politikers gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes vorliegen, teilte dieser gegenüber der DPA mit.
Erstmeldung vom Montag, 27.09.2021, 7.45 Uhr: München – Die Bundestagswahl 2021* in Deutschland ist beendet. Gegen Sonntagmittag leistete sich Armin Laschet*, Kanzlerkandidat der CDU*/CSU bereits eine Wahl-Panne. Nun ereignete sich die nächste: Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler*) veröffentlichte am späten Nachmittag die sogenannten „Exit Polls“ auf Twitter. Diese zeigen eine erste Tendenz der Bundestagswahl-Ergebnisse vor den offiziellen Hochrechnungen. Die Hochrechnungen werden in der Regel gegen 18.00 Uhr veröffentlicht. Aiwanger teilte Zahlen einer Nachwahlbefragung kurz nach 16.00 Uhr.
Aiwanger kommentierte seinen „Exit Polls“-Post wie folgt: „Die letzten Stimmen bitte jetzt noch an uns!“
Bundestagswahl 2021: Nächste Panne – Hubert Aiwanger leistet sich Fauxpas
Der Chef der Freien Wähler wurde offenbar relativ schnell auf seinen Fauxpas aufmerksam gemacht. Daraufhin löschte der Politiker seinen Post nach wenigen Minuten. Solch eine Veröffentlichung kann laut Bundeswahlgesetz eine Strafe von bis zu 50.000 Euro mit sich ziehen: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig“, heißt es im Gesetz.
Aiwanger kassierte unmittelbare Kritik vom Koalitionspartner in Bayern: „Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung“, schrieb CSU*-Generalsekretär Markus Blume auf Twitter. „Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben“, so Blume weiter. (tu/lm mit dpa/AFP) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.