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Ende der Homeoffice-Pflicht: Was sich jetzt für Arbeitnehmer ändert

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Von: Max Müller

Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet im Homeoffice.
Die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice ist aufgehoben. © Uwe Anspach/dpa

Am Arbeitsplatz entscheiden die Unternehmen jetzt selbst, welche Corona-Maßnahmen sie ergreifen. Die 3G-Regel und die Homeoffice-Pflicht gelten nicht mehr.

Köln – Seit dem Wochenende ist das öffentliche Leben wieder weitgehend normalisiert worden, das gilt auch für die Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz. Die 3G-Regel und die Homeoffice-Pflicht sind ausgelaufen aus. Nun sind die Arbeitgeber selbst in der Pflicht, die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festzulegen.

Corona-Regeln Arbeitgeber: Homeoffice und Maskenpflicht – was sich ändert

Betriebe entscheiden selbst, ob sie:

Corona-Regeln am Arbeitsplatz: Arbeitgeber begrüßen die neuen Regelungen

Die Arbeitgeber in Deutschland begrüßen den Wegfall der Corona-Auflagen. „Die jetzt vorgesehenen Flexibilisierungen für die Betriebe sind notwendig und sinnvoll“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Sie seien die gebotene Reaktion auf die betrieblichen Schutzkonzepte und die hohe Impfquote der Beschäftigten. „Auch nach Aufhebung der gesetzlichen 3G-Zugangsregelung und dem Wegfall der Verpflichtung zu mobiler Arbeit wird die Wirtschaft weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen beibehalten“, kündigte Dulger an.

Dulger sagte, auch mobile Arbeit werde ohne gesetzlichen Zwang in den Betrieben weiter genutzt. Allerdings gibt es kein Recht auf Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das zwar grundsätzlich und unabhängig von Corona einführen – zum jetzigen Zeitpunkt müssen Arbeitnehmer aber ins Büro kommen, wenn der Arbeitgeber das anordnet. Konzerne wie Bayer, Siemens, Commerzbank und Allianz haben bereits angekündigt, dass weiterhin Homeoffice möglich ist.

Lockerungen: Maskenpflicht bleibt in Bahnen

Seit dem Wochenende sind in Deutschland viele Corona-Regeln entfallen. Die Maskenpflicht bleibt allerdings – zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings kann die sogenannte Hotspot-Regelung für einige Städte weiterhin strengere Corona-Regeln mit sich bringen.

Corona: DGB fordert Verlängerung von Homeoffice-Pflicht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt unterdessen vor lockeren Schutzmaßnahmen und drängt weiter auf Homeoffice. „Arbeitsschutz darf keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der Funke Mediengruppe. „Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei und deshalb bleibt Homeoffice – da wo es möglich ist – auch weiterhin nützliches Instrument, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.“ (mm mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Hinweis: Dieser Text wurde am 21. März 2022 aktualisiert.

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