Corona-Lockerungen: Was sich in NRW ändert – 2G im Einzelhandel entfällt

NRW erwartet Corona-Lockerungen – doch wann fallen welche Regeln? Hendrik Wüst erklärt, wie der Öffnungs-Plan aussieht.
Düsseldorf – Ab dem 20. März soll ein Großteil der Corona-Beschränkungen in Deutschland wegfallen. Das wurde am Mittwoch (16. Mittwoch) auf dem Bund-Länder-Treffen zum Öffnungsplan entschieden. Danach soll lediglich noch ein „Basis-Schutz“ wie Maskenpflicht oder Abstandsregeln gelten. In Nordrhein-Westfalen werden die ersten Corona-Lockerungen ab Samstag (19. Februar) gelten. Das kündigte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag (17. Februar) in Düsseldorf an. Der Drei-Stufen-Plan für NRW im Überblick.
Corona NRW: Diese Lockerungen ab 19. Februar – drei Öffnungsschritte
- Stufe 1 (zeitnah): 2G im Einzelhandel wird in ganz Deutschland abgeschafft, die Maskenpflicht bleibt. Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesen sind wieder unbegrenzt erlaubt. Für Ungeimpfte bleibt es bei den bestehenden Regeln: eigener Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.
- Stufe 2 (ab 4. März): Danach soll in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten wieder die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete) gelten. Clubs und Discos sollen für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Test (2G) öffnen. Bei überregionalen Großveranstaltungen wie Fußball-Spielen sollen wieder mehr geimpfte und genesene Zuschauern zugelassen werden. In Innenräumen bis zu 60 Prozent Auslastung (max. 6000), Außen bis zu 75 Prozent Auslastung (max. 25.000).
- Stufe 3 (ab 20. März): Zu guter Letzt werden zum Frühlingsanfang alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ wegfallen. Unter anderem auch die verpflichtende Homeoffice-Regelung. Danach gilt nur noch der „Basis-Schutz“ wie Abstandsregeln, Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Tests.
Regel-Lockerungen: Wann kommt die neue Corona-Schutzverordnung für NRW?
Am Donnerstag (17. Februar) hat Hendrik Wüst den Landtag über den weiteren Corona-Öffnungskurs der NRW-Landesregierung informieren. Dabei bestätigte der Ministerpräsident den Drei-Stufen-Plan von Bund und Ländern. Dieser sieht die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in den kommenden vier Wochen bis zum Frühlingsbeginn vor.
Für NRW werden die Regel-Lockerungen durch die neue Corona-Schutzverordnung gültig. Diese wird am Samstag (19. Februar) erscheinen und die genauen Öffnungsschritte für den Westen festlegen. Unter anderem ist ab dem 4. März auch die Öffnung von Clubs und Discos vorgesehen. Die Corona-Regeln für den Karneval sollen derweil so bleiben, wie geplant.
So oder so sollen die Öffnungen zwischendurch überprüft werden, erklärte Wüst. Es müsse „in beide Richtungen“ geschaut werden, ob die Maßnahmen angemessen seien. Es wäre nicht klug, zu lockern und „dann es einfach weiterlaufen zu lassen“. Weiterhin müsse daran gearbeitet werden, die Impflücken zu schließen, auch mit Blick auf den Herbst. „Das Impfen bleibt der richtige Weg raus aus der Pandemie und um Menschenleben zu schützen.“ (os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Text wird laufend aktualisiert.