Corona in NRW: 2G-Regel beim Einkaufen schon ab Samstag

Corona-Verschärfungen: Schon ab Samstag haben in NRW nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zum Einzelhandel. Die 2G-Regel gilt bereits ab 4. Dezember.
Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen haben ab Samstag (4. Dezember) grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Das geht aus der am Freitag vom Landesgesundheitsministerium veröffentlichten aktualisierten Corona-Schutzverordnung hervor. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte für den täglichen Bedarf.
Corona in NRW: Neue Regeln beim Shoppen – wo 2G gilt und wo nicht
- Hier gilt 2G: Fast im gesamten Einzelhandel, zum Beispiel in Modegeschäften, Elektrofachgeschäften, Sportgeschäften, großen Kaufhäusern, Spielwarengeschäften, etc.
- Ausnahmen: In Geschäften des täglichen Bedarfs gilt die 2G-Regel nicht. Dazu zählen laut Corona-Schutzverordnung Supermärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
- Hinweis: Personen, die nicht geimpft werden können (aus medizinischer Sicht) sind von der 2G-Regel ausgenommen. Zudem sollen Ausnahmen für unter 18-Jährige möglich sein.
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