2G-Regel in NRW für Gastro, Stadion und Weihnachtsmärkte – „Das ist kein Spaß“

Nordrhein-Westfalen verschärft die Corona-Regeln und führt eine 2G-Regel für den Freizeitbereich ein. Das gab Ministerpärsident Hendrik Wüst in Düsseldorf bekannt.
Düsseldorf – NRW führt flächendeckend eine 2G-Regel im Freizeitbereich ein. Das hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst in Düsseldorf bekannt gegeben. Die verschärften Corona-Regeln gelten für den gesamten Freizeitbereich, darunter auch die Gastronomie, Sportveranstaltungen oder Weihnachtsmärkte. Dort haben dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. In einigen, besonders sensiblen, Bereichen solle sogar 2G-Plus gelten. Dann bräuchten Geimpfte und Genesene zusätzlich noch einen negativen Corona-Test. Was heißt das nun?
Verschärfte Corona-Regeln in NRW: Wo soll 2G gelten?
- Sport- und Großveranstaltungen wie etwa im Fußballstadion
- Gastronomie, Kneipen oder Restaurants
- Kinos
- Fitnessstudios
- Weihnachtsmärkte
- Alle kulturellen Angebote
- Hinweis: Die Weihnachtsmärkte in Köln sollen bereits unter 2G-Regel stattfinden
Corona in NRW: Wo soll 2G-Plus gelten?
Die 2G-Plus-Regel soll künftig in Bereichen, wo das Infektionsrisiko hoch sei, gelten:
- Karnevalssitzungen
- Karnevalspartsys
- Diskotheken und Clubs
Corona NRW: 2G in Gastronomie, auf Weihnachtsmärkten und Co.: Wird 2G kontrolliert?
- Es soll regelmäßige stichprobenartige Kontrollen geben
2G in Gastro, Kino und Stadium: Was passiert bei einem Verstoß gegen 2G, Maskenpflicht und Co.?
Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen in NRW sollen drastisch erhöht werden, so Wüst am Mittwoch (17. November). Jedem müsse klar sein: „Das ist kein Spaß – hier geht es um die Gesundheit, hier geht es um das Leben von Menschen“, sagte Wüst. Folgende Bußgelder werden bei Verstoß erhoben:
- Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, müsse künftig mit 150 Euro statt bisher 50 Euro Strafe rechnen
- Bei gefälschten Corona-Testnachweisen werde das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro sogar verfünffacht
- Werden Corona-Tests oder Impfnachweise bei Veranstaltungen oder in Restaurants nicht ordentlich kontrolliert, seien künftig 2000 Euro statt bisher 500 Euro fällig
2G in NRW: Ab wann gilt die 2G Regel?
- Die Regelungen sollen im Laufe der kommenden Woche nach einem Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden. Ein konkretes Datum ist allerdings noch nicht bekannt
- Die neuen Zugangsregeln sollen nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Lauf der nächsten Woche umgesetzt werden
- Am Mittwoch (17. November) unterrichtet Hendrik Wüst den NRW-Landtag in einer Sondersitzung über seinen Corona-Kurs
- Am Donnerstag (18. November) beraten die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über ein einheitliches Vorgehen. Ebenfalls am Donnerstag stimmt der Bundestag über eine Reform des Infektionsschutzgesetzes ab
- Für Freitag (19. November) ist dazu eine Sondersitzung des Bundesrates geplant
2G in Gastronomie und Co.: Gibt es Ausnahmen von 2G?
- Von der 2G-Regeln in NRW für Gastro und Co. soll es Ausnahmen geben
- Laut Familienminister Joachim Stamp sollen die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche gelten
Neue Corona-Regeln in NRW: Gilt 2G auch für Kinder?
Kinder sollen in Nordrhein-Westfalen trotz der zugespitzten Corona-Lage weiterhin Zugang zu Aktivitäten im Freizeitbereich haben. Für Kinder entfalle damit die geplante 2G-Regel. Das sagte Wüst am Mittwoch (17. November) in einer Sondersitzung des Landtags zu den geplanten verschärften Corona-Maßnahmen.
- Für Kinder soll die geplante 2G-Regel nicht gelten
- Ziel seien so wenige Einschränkungen für Kinder wie möglich
Verschärfte Corona-Regeln im Stadium, in Gastronomie und Weihnachtsmärkten – was ist 2G?
- 2G bedeutet: Zugang nur für Geimpfte und Genesene
- 2G-Plus bedeutet: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test gemacht haben
2G in NRW: Kommt 3G am Arbeitsplatz?
- Die neuen verschärften Corona-Regeln sehen eine 3G-Regelung für den Arbeistplatz vor
Neue Corona-Regeln in NRW: Kommt eine Impfpflicht?
- Eine Impfpflicht wird in NRW wohl vorerst nicht kommen
- Regierungschef Wüst sieht diese „skeptisch“ und meint, dass die Impfzahlen auch ohne bereits deutlich ansteigen
Wüst hatte sich bereits in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, dass Bund und Länder sich bei der MPK möglichst auf einen gemeinsamen „Fahrplan für die Wintermonate“ verständigen. Dazu sollte aus seiner Sicht eine 2G-Regelung im Freizeitbereich gehören sowie eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
Vom kleinen Regierungspartner in der NRW-Koalition, der FDP, war zunächst Kritik an den Plänen laut geworden. Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) forderte Wüst daraufhin auf, sich in dieser „bedrohlichen Situation“ durchzusetzen und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. (jaw/dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 17. November inhaltlich ergänzt und aktualisiert. Neuerung: Hinweise zu Bußgeldern bei Verstößen und Ausnahmen für Kinder.