Neue Corona-Regeln NRW: Wichtige Änderung für Geimpfte mit Johnson & Johnson

In NRW gelten wieder neue Corona-Regeln. Die wichtigsten Änderungen gibt es für Geimpfte mit Johnson & Johnson sowie bei der Quarantäne.
Düsseldorf – Nur drei Tage nach der letzten Corona-Schutzverordnung in NRW gelten erneut geänderte Corona-Regeln im bevölkerungsreichsten Bundesland. Denn das NRW-Gesundheitsministerium hat am Sonntag eine Schutzverordnung und gleichzeitig neue Quarantäne-Bestimmungen veröffentlicht. Damit will die Landesregierung auf die sich stark verbreitende Omikron-Variante reagieren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Corona-Regeln NRW: Wichtige Änderung bei Impfung mit Johnson&Johnson
- Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
Die Änderungen in der Schutzverordnung betreffen vor allem Menschen in NRW, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Bislang galt: Bei Johnson & Johnson reicht eine einmalige Impfung für den kompletten Impfschutz. Durch eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (wie Biontech oder Moderna) galten die Betroffenen dann automatisch als geboostert. Das ist nun nicht mehr so. Laut den neuen Regeln gilt eine Person erst als geboostert, wenn sie insgesamt drei Impfungen erhalten hat. Damit brauchen also auch mit Johnson & Johnson Geimpfte jetzt noch zwei weitere Impfungen, um den Booster-Status zu erhalten.
Corona-Regeln NRW: Änderungen bei der Quarantäne
- ... Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann – bei zwei Tagen Symptomfreiheit – durch einen negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
- ... Kontaktpersonen: Wer mit einer mit Corona infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden. Sollten während der Quarantäne Symptome auftreten, muss verpflichtend ein PCR-Test gemacht werden. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.
Doch es gibt in spezifischen Fällen auch einige Ausnahmen für Kontaktpersonen. Diese Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne:
- Geboosterte: Also alle Menschen, die drei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben
- Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.
- Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
- Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.
- Für alle diese genannten Ausnahmefälle gilt außerdem: Sie sind zugleich von der 2Gplus-Testpflicht befreit.
Die weitreichendsten Änderungen betreffen die Quarantäne-Bestimmungen. Hier müssen Corona-Infizierte in NRW jetzt nur noch für zehn Tage in Quarantäne – automatisch und ohne behördliche Anordnung bei einem positiven Schnell- oder PCR-Test. Wer zwei Tage keine Symptome hat, kann die Quarantäne mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzen.
Kontaktpersonen im selben Haushalt müssen ebenfalls automatisch für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach sieben Tagen freitesten. Kita-Kinder und Schüler können ihre Quarantäne auf fünf Tage verkürzen. Alle anderen Kontaktpersonen müssen nicht automatisch, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Zudem gibt es mehrere Ausnahmefälle (siehe Liste), die als Kontaktpersonen von einer Quarantäne befreit sind. Diese Ausnahmefälle benötigen zudem keinen zusätzlichen Negativ-Test bei der 2Gplus-Regel. (bs/dpa/lnw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.