„Zahlen hoch wie nie“: Corona-Regeln in NRW doch vor Verlängerung?

Am 2. April sollen die Corona-Regeln in NRW gelockert werden. Doch Gesundheitsminister Laumann hat etwas dagegen und fordert eine Verlängerung der Übergangsfrist.
Düsseldorf – Auf dem letzten Bund-Länder-Treff (MPK) wurde der Weg für die stufenweise Lockerung der Corona-Regeln in ganz Deutschland festgelegt – und somit auch für Nordrhein-Westfalen. Durch das neue Infektionsschutzgesetz hat es am 19. März erste Corona-Lockerungen gegeben und ab Anfang April sollen dann fast alle übrigen Maßnahmen auch noch wegfallen. Oder doch nicht? Wenn es nach NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann geht, sollen die strengeren Corona-Regeln noch einige Wochen beibehalten werden.
NRW: Laumann will Corona-Regeln um vier Wochen verlängern
Gemeinsam mit den Gesundheitsministern fünf weiterer Bundesländern hat Laumann gefordert, die aktuellen Corona-Regeln um vier Wochen zu verlängern. Grund sind die aktuellen Rekordzahlen bei Neuinfektionen. Das würde den Ländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag (25. März) der Deutschen Presse-Agentur. Eigentlich sollen die Corona-Regeln am 2. April deutlich gelockert werden.
Zugleich forderte Laumann mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfinde.
„Die Fallzahlen sind bundesweit so hoch wie noch nie und das Gesundheitswesen weiterhin stark belastet“, sagte Laumann. Der Bund müsse das Infektionsschutzgesetz nachbessern. „Auf der aktuellen Rechtsgrundlage können wir Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht schnell genug und rechtssicher umsetzen.“
Corona-Regeln seit 19. März: Das gilt übergangsweise noch in NRW
- ÖPNV (öffentlicher Nahverkehr): Maskenpflicht
- Restaurants, Bars und Cafés: 3G-Regeln und Maskenpflicht abseits der Tische
- Einzelhandel: Maskenpflicht – mindestens medizinisch, Inhaber können aber auf FFP2-Maske bestehen
- Veranstaltungen: Es gilt die 3G-Regel und in Innenräumen eine Maskenpflicht. Das gilt auch für Großveranstaltungen.
- Freizeit/Privat: 2G+ gilt in/bei: Clubs und Discos, Chors, Bordelle und Swingerclubs. 3G gilt in/bei: kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks, Kirmes oder Volksfesten, körpernahe Dienstleistungen, Hotels und Busreisen, Messen und Sitzungen, private Feiern mit Tanz (Geburtstag oder Hochzeit), Sport in Innenräumen, Beerdigungen in Innenräumen.
- Maskenpflicht gilt in/bei: Innenräumen
- Schulen, Kitas und Unis/Hochschulen: In Bildungseinrichtungen gelten weiterhin 3G-Regeln.
- Kliniken, Pflegeheime oder Praxen: Test- und Maskenpflicht.
- Arbeit: Je nach Arbeitgeber Maskenpflicht
Corona-Regeln: Länder kritisieren neues Infektionsschutzgesetz – NRW wird kein Hotspot
Das von der Berliner Ampel-Koalition geänderte Infektionsschutzgesetz war zuvor auf breiten Protest der Länder gestoßen. Nach einer Übergangsfrist bis zum 2. April können sie für regionale sogenannte Hotspots noch weitergehende Beschränkungen mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln nur verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte, ab wann das der Fall ist, sind nicht beziffert. Der NRW-Landtag hatte einen landesweiten Corona-Hotspot aber abgelehnt. Auch regionale oder lokale Hotspots sind derzeit nicht geplant. Zuvor hatten SPD und Grüne gefordert, ganz NRW zum Hotspot zu erklären.
Der Bund habe mit dem neuen Infektionsschutzgesetz für die Hotspot-Regelung hohe Hürden gesetzt, zugleich aber die Anwendung nicht ausreichend klar definiert, sagte Laumann. So müsse klargestellt werden, dass ein Hotspot auch das gesamte Bundesland sein könne. Auch die bisherigen Kriterien für die Ausweisung eines Corona-Hotspots seien nicht rechtssicher und unklar, meint der CDU-Politiker. Die Landesparlamente sollten zudem die Möglichkeit erhalten, die Hotspot-Regelung vorsorglich im Rahmen eines sogenannten Vorratsbeschlusses zu treffen, um schneller agieren zu können. (os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.