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Schule und Kita: Neue Corona-Regeln – Maske im Klassenzimmer empfohlen

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Ukrainische Lehrkräfte sollen in besetzten Gebieten künftig ihren Unterricht nach russischen Standards ausrichten. (Symbolbild)
Die neuen Corona-Regeln für NRW-Schulen und Kitas wurden beschlossen. (Symbolbild) © Philipp von Ditfurth/dpa

Das Schuljahr 2022/23 steht vor der Tür und mit ihm neue Corona-Regeln. NRW-Schulministerin Dorothee Feller verzichtet dabei auf eine Maskenpflicht.

Köln/Düsseldorf – Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen neigen sich dem Ende zu. Ab dem 10. August geht es für Kinder und Jugendliche wieder zurück in die Schule. Damit der Besuch in Klassenzimmern und Pausenhöfen sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte möglichst sicher abläuft, gelten weiterhin einige Corona-Regeln. Diese hat die neue NRW-Schulministerin Dorothee Feller am Donnerstag (28. Juli) vorgestellt. Auch für Kitas gibt es neue Maßnahmen. Was für das neue Schuljahr in NRW gilt, im Überblick.

Corona-Regeln in NRW-Schulen: Gibt es eine Maskenpflicht?

Eine Maskenpflicht wird es zum Start des neuen Schuljahres in NRW nicht geben. Jedoch wird empfohlen, entweder eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen. Die entsprechenden Masken werden weiterhin kostenlos bereitgestellt. Ab Oktober soll eine Maskenpflicht grundsätzlich nur noch für Kinder ab der 5. Klasse möglich sein.

Corona in NRW: Müssen Schulkinder sich testen lassen?

Eine Testpflicht gibt es vorerst in den Schulen nicht. Es werden aber kostenfreie Antigenselbsttests an die Kinder und Jugendlichen sowie das Schulpersonal ausgeteilt. Das Land stellt diese den Schulen zur Verfügung. Bei vorherigen Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Halsschmerzen oder Schnupfen sollen die Corona-Tests zu Hause vor dem Weg in die Schule durchgeführt werden.

Am 10. August, dem ersten Schultag nach den Ferien, soll es in allen Schulen Testmöglichkeiten für Kinder geben. Ab Oktober könnte es nach den Corona-Beschlüssen des Bundesgesundheits- und Bundesjustizministeriums aber auch wieder eine Testpflicht geben.

Corona in NRW: Was passiert, wenn ein Schulkind einen positiven Test hat?

Sobald ein Selbsttest positiv ausfällt, muss das Ergebnis nochmals durch einen Bürger- oder PCR-Test „abgesichert werden“. Sollte auch dieser positiv ausfallen, sollen sich Betroffene „umgehend“ in Isolation begeben. Nicht infizierte Sitznachbarn dürfen aber weiterhin zur Schule gehen.

Schule in NRW: Ein Kind kommt mit Corona-Symptomen, aber ohne Test in die Schule – was nun?

Wenn Corona-Symptome erst in der Schule auftreten und der oder die Betroffene kein aktuelles Negativ-Testergebnis hat, soll in der Schule getestet werden. Allerdings könne kein Lehrer einen solchen Test erzwingen, erklärte Schulministerin Feller. Schulleiter seien „bei Gefahr im Verzug“ befugt, Schüler vorläufig vom Unterricht auszuschließen, erläuterte das Schulministerium.

Corona in NRW: Muss im Schulbus eine Maske getragen werden?

Ja, genau wie im ÖPNV generell gilt auch für den Schülertransport in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht.

Schule in NRW: Was passiert, wenn ein Schüler an Corona erkrankt, aber eine Prüfung hat?

Schüler, die während der Prüfungszeit an Corona erkranken, sind von den entsprechenden Prüfungen freigestellt. Das gilt für fünf Tage, danach wird entweder ein ärztliches Attest oder ein weitere positiver Bürger- oder PCR-Test benötigt.

Corona in NRW: Welche weiteren Maßnahmen für Schulen werden empfohlen?

Regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume sei „unverzichtbar“ und soll weiter durchgeführt werden. Darüber hinaus werden „einfache Schutzmaßnahmen“ wie Sicherheitsabständen und regelmäßiges Händewaschen empfohlen.

Corona-Regeln in NRW-Schulen: Verband fordert mindestens zwei Tests pro Woche

Die Corona-Regeln für das NRW-Schuljahr 2022/23 orientieren sich insgesamt sehr an den generellen aktuellen Maßnahmen im Westen. Die Maskenpflicht fällt weg und in Quarantäne muss nur, wer auch nachweislich mit Corona infiziert ist. Einzig die regelmäßige Testung wird beibehalten. Wie oft genau, bestimmt aber jeder Schule selbst. Am ersten Schultag nach den Sommerferien (10. August) sollen alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeiten haben, sich selbst zu testen. Danach können die Schulen nach Bedarf Tests bestellen, sagte Schulministerin Dorothee Feller.

In einem Begleiterlass zu den Corona-Regeln an NRW-Schulen heißt es, es sei von einem monatlichen Bedarf von fünf Tests pro Person auszugehen. Mehr sollten zu Hause auch nicht auf Vorrat gehalten werden. Der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) hält wenigstens zwei Tests pro Woche für angemessen.

Kitas in NRW: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. August – „Kranke Kinder gehören nicht in die Kita“

Am Freitag (29. Juli) wurden zudem die neuen Corona-Maßnahmen für NRW-Kitas vorgestellt. Zum neuen Kindergartenjahr ab 1. August werden für jedes Kind acht Corona-Tests pro Monat bereitgestellt, teilte die neue Familienministerin Josefine Paul mit. Zudem könnten Kinder mit entsprechenden Corona-Symptomen in Zukunft von der Betreuung ausgeschlossen werden – insofern kein negativer Test vorliegt. Dies wurde durch eine Änderung der Corona-Schutzverordnung am 8. August ermöglicht. „Kranke Kinder gehören nicht in die Kita“, unterstrich die Ministerin.

Dabei werde aber vor allem auf vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern gesetzt, deren Aussage im Regelfall ausreichend sei. „Wir wollen durch die Tests sicherstellen, dass nicht jede Rotznase dazu führt, dass Kinder zu Hause bleiben müssen“, sagte Paul. Schließlich seien gerade im Herbst und Winter viele Kinder verschnupft. Wenn der Selbsttest zu Hause negativ sei, könnten die Kinder in die Kita gebracht werden. Keine konkreten Aussagen machte die Familienministerin Paul zu den Fragen, wann genau das im Koalitionsvertrag avisierte dritte beitragsfreie Kita-Jahr und eine kostenfreie Verpflegung umgesetzt werden.

Corona-Regeln an NRW-Schulen: Mehr Luftfilter und CO2-Messgeräte geplant – Schulleiter besorgt

Schulministerin Dorothee Feller
Dorothee Feller (CDU), Ministerin für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen, spricht. © Malte Krudewig/dpa

Das Förderprogramm für Luftreinigungsgeräte an Schulen wird fortgesetzt, sagte Dorothee Feller am Donnerstag. Außerdem sollen darüber auch CO2-Messgeräten finanziert werden. Bereit stehen dafür 51,4 Millionen Euro. „CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen“, heißt es im Leitfaden. Der Expertenrat der Bundesregierung empfehle diese Geräte.

Nach der Verkündung der neuen Corona-Regeln blickt der Schulleitungsverein NRW Sorgen auf den Unterrichtsbeginn in Nordrhein-Westfalen. Die Landesvorsitzende des Vereins, Antonietta Zeoli, sagte am Freitag (29. Juli) im WDR 5, viele Lehrer befürchteten, sich wegen fehlender Masken mit dem Coronavirus anzustecken und dann nicht mehr für den Unterricht zur Verfügung zu stehen. Auch bei den Corona-Tests hätten Schulleitungen nicht die Möglichkeit, Druck auszuüben, sagte Zeoli.

Das Querlüften in den Klassenräumen, das vom Umweltbundesamt empfohlen werde, sei oft wegen der baulichen Voraussetzungen gar nicht möglich, wenn „rechts das Fenster, links der Gang“ liege. Zeoli betonte, es werde für die Schulen schwierig bleiben bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. In puncto Luftfilter sei es zwar erfreulich, dass Feller diese empfehle. Entscheidend sei aber das Verhalten der Kommunen, die diese als Schulträger anschaffen müssten. Die Filter seien bisher nur „vereinzelt“ eingebaut. (os mit dpa) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren. Dieser Text wurde am 8. August inhaltlich aktualisiert.

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