Corona-Lockerungen in NRW im Überblick – Testpflicht für Urlaubsrückkehrer

Liegt die Inzidenz fünf Tage am Stück unter dem Wert 10, greift in Nordrhein-Westfalen die neue Stufe 0. Damit gibt es ab 9. Juli Lockerungen der Corona-Regeln.
Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen lockert – und ermöglicht „ein Leben wie vor Corona“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwochnachmittag bei einer Pressekonferenz. Dazu wird die Inzidenzstufe 0 eingeführt. Diese gilt in Kreisen und Städten, in denen die Inzidenz fünf Tage unter 10 liegt. Damit folgen viele Lockerungen der bestehenden Corona-Regeln. Aufgehoben werden dann die Kontaktbeschränkungen oder die Einhaltung des Mindestabstands. So werde eine „weitgehende Normalisierung“ erreicht, sagte Laumann. Die neuen Regeln gelten ab dem 9. Juli.
NRW: Maskenpflicht, private Feiern und Kontaktdaten – die Änderungen in Inzidenzstufe 0
- Kontaktbeschränkungen: In Inzidenzstufe 0 gilt keine Kontaktbeschränkung mehr. Mindestabstände sind nur noch eine Empfehlung.
- Maskenpflicht: In Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr (inklusive Taxen und Schülerbeförderung), im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Andere Betriebe können selbst entscheiden. Ausnahme: Bei körpernahen Dienstleistungen oder bei Servicekräften in der Gastronomie gilt entweder Maske tragen oder negativer Test.
- Erfassung von Kontaktdaten: Die Kontaktnachverfolgung, zum Beispiel in der Gastronomie fällt weg. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Clubs und Discotheken dürfen ab dem 9. Juli mit Testpflicht und genehmigtem Hygienekonzept wieder öffnen, wenn auch die landesweite Inzidenz unter zehn liegt.
- Negativer Testnachweis: Für Menschen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind, gilt weiterhin in den meisten Bereichen eine Testpflicht.
- Private Feiern und Volksfeste: Hier fallen Mindestabstand und die Maskenpflicht weg, wenn auch die landesweite Inzidenz unter 10 liegt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen aber nicht immunisierte Menschen negativ getestet sein.
- Großveranstaltungen wie Fußballspiele: Großveranstaltungen können wieder stattfinden. Es gibt aber Einschränkungen. Ab 5000 Zuschauern (inklusive Geimpfte und Genesene) müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest vorlegen. Außerdem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität der Location beschränkt. Zudem muss es ein genehmigtes Hygienekonzept geben.
- Einzelhandel: Es gibt keine Beschränkungen mehr auf Kunden pro Quadratmeter. In Inzidenzstufe 0 ist also eine volle Auslastung im Einzelhandel möglich. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
- Sport: Bei der Ausübung von Sport gibt es in Inzidenzstufe 0 keine Beschränkungen mehr.
Corona in NRW: Testpflicht für Rückkehrer aus Urlaub
Doch nicht nur das. Für Urlaubsrückkehrer gilt ab sofort eine Testpflicht. Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub nicht am Arbeitsplatz war, muss am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen. Auch, wer aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz war, muss einen solchen Test vorweisen. Diese Regelung gilt nicht für Geimpfte und Genesene. Zudem greift die Regel auch nicht im Krankheitsfall oder bei Home-Office-Zeiten.
Die bereits bekannten Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50) bleiben bestehen und unverändert. Sollten die Inzidenzzahlen wieder steigen, dann greifen diese Stufen wieder automatisch. „Die neue Coronaschutzverordnung trägt den nachhaltig positiven Entwicklungen aller relevanten Pandemiezahlen der letzten Wochen Rechnung“, erklärt NRW-Gesundheitsminister Laumann. „Sie bedeutet für viele Lebensbereiche die weitgehende Rückkehr in die Normalität. Wir öffnen aber mit Augenmaß und haben ein Sicherheitsnetz gespannt, auf das wir im Falle steigender Inzidenzen zurückfallen. So können wir schnell auf einen Wiederanstieg der Infektionszahlen reagieren.“
Damit sind ab dem 9. Juli auch schon Angebote mit Negativtest und Hygienekonzept erlaubt, deren Wiedereröffnung eigentlich erst für den 27. August 2021 geplant waren. Dazu zählen Diskotheken, Sportveranstaltungen oder Volksfeste. Voraussetzung hier: Auch die landesweite Inzidenz muss unter zehn liegen.
Corona in NRW: So erreicht ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenzstufe 0
Damit in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Regelungen der Inzidenzstufe 0 gelten, muss die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 liegen. Das Land berücksichtigt dabei auch mögliche lokale Corona-Ausbrüche, die die Inzidenz schnell wieder über 10 setzen könnten. Daher erfolgt eine Rückstufung in Inzidenzstufe 1 in solchen Fällen erst, wenn der Inzidenzwert acht Tage in Folge über 10 liegt. „Wenn aber ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens wieder hochstufen und damit die erhöhten Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
Diese neue Corona-Schutzverordnung gilt vorerst für vier Wochen und damit bis zum 5. August 2021.