Corona-Regeln: 3G Arbeitsplatz gilt ab 24. November – was das bedeutet

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt in NRW ab dem 24. November. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen und den negativen Test nachweisen.
Düsseldorf – Die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen wurden deutlich verschärft – und die Einschränkungen betreffen vor allem Ungeimpfte. Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellte die neue Corona-Schutzverordnung am Dienstag in Düsseldorf vor. Die neuen, verschärften Corona-Maßnahmen beinhalten neben einer 2G-Regel für den Freizeitbereich ebenfalls die Einführung von 3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Arbeitnehmer müssen vollständig gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder getestet sein – und dies auch nachweisen können. Ab dem 24. November gilt nun die 3G-Regel auf der Arbeit. Was heißt das?
Verschärfte Corona-Regeln in NRW: Wo gilt 3G und 2G?
- Die 2G-Regel gilt für den gesamten Freizeitbereich. Demnach sind Stadien, Kneipen und Restaurants, Kinos, Weihnachtsmärkte nur für Geimpfte und Genesene zugänglich
- Die 3G-Regel gilt für den Arbeitsplatz
- Hinweis: An immer mehr Orten in Deutschland gilt 3G oder sogar 2G – teils mit „plus“
3G auf der Arbeit: Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz?
- Die 3G-Regel bedeutet: geimpft, genesen oder getestet
- Das heißt: Wer künftig zum Arbeitsplatz ins Büro geht, muss nachweisen können, dass er geimpft, genesen oder getestet ist
Corona-Gesetz wird am 9. Dezember ausgewertet
Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz, in Bus und Bahn tritt an diesem Mittwoch (24. November) in Kraft. Es wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Montag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit den neuen Corona-Auflagen unterschrieben.
Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen gibt es mit dem neuen Gesetz vorerst nicht mehr. Es soll aber bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.
3G am Arbeitsplatz in NRW: Ab wann gilt die 3G-Regel auf der Arbeit?
- Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt ab Mittwoch, 24. November
- Die verschärfte 3G-Maßnahme stellte das Bundesgesundheitsministerium mit der neuen Corona-Schutzverordnung vor
Nachdem der Bundesrat der 3G-Regelung am Freitag (19. November) ebenfalls zugestimmt hatte, kann diese nun umgesetzt werden. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte zuvor bereits angekündigt, dass die Corona-Verschärfung im Laufe der Woche vom 22. bis 28. November auf jeden Fall kommen würde.
3G am Arbeitsplatz gilt ab dem 24. November
Beim vorherigen Bund-Länder-Treffen war die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nochmal konkretisiert worden. „Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden“, heißt es im Beschluss der Regierungschefs. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens sei die Gefahr von Ansteckungen am Arbeitsplatz wieder hoch. „Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung)“.
3G am Arbeitsplatz in NRW: Welche Corona-Tests sind erlaubt? PCR- oder Schnelltest?
- Für die Corona-Tests können „die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers“ genutzt werden, erklärte das Bundesarbeitsministerium am 19. November
- Das heißt: Antigen-Schnelltests werden nötig. Ein PCR-Test muss nicht vorgelegt werden
Laumann rechnet mit einer Million Corona-Tests am Tag
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann rechnet durch die 3G-Regelung unter anderem am Arbeitsplatz mit etwa einer Million Bürgertests in Nordrhein-Westfalen pro Tag. Er gehe von landesweit gut einer Million ungeimpfter Arbeitnehmer aus, sagte Laumann am Dienstag in Düsseldorf. Wie hoch der Anteil der Menschen im Homeoffice sei, sei allerdings unklar. In jüngster Zeit habe die Zahl der Bürgertests zwischen 250.000 und 332.000 pro Tag gelegen.
Corona in NRW: Wird 3G am Arbeitsplatz kontrolliert?
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den 3G-Nachweis „eigenverantwortlich“ vorlegen, jedoch ist der Arbeitgeber für die Kontrolle verantwortlich
- So läuft es ab: Arbeitgeber überprüfen täglich vor Eintritt in die Räumlichkeiten die 3G-Nachweise und müssen diese dokumentieren
3G am Arbeitsplatz ab 24. November: Muss ich meinem Arbeitgeber meinen Impfstatus vorlegen?
- Aufgrund der 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt eine „Auskunftspflicht“ über den Impfstatus
- Wer geimpft oder genesen ist, muss den Nachweis jedoch nicht täglich vorlegen
- Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich den Corona-Test vorlegen und dokumentieren
3G auf der Arbeit in NRW: Was passiert bei einem Verstoß gegen 2G, 3G und Maskenpflicht?
Wer gegen die Corona-Schutzmaßnahmen verstößt, muss tiefer in die Tasche greifen. Denn die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln sollen drastisch erhöht werden, so Wüst. Jedem müsse klar sein: „Das ist kein Spaß – hier geht es um die Gesundheit, hier geht es um das Leben von Menschen“, sagte Wüst. Folgende Bußgelder werden bei Verstößen erhoben:
- Wer gegen die Maskenpflicht verstößt, müsse künftig mit 150 Euro statt bisher 50 Euro Strafe rechnen
- Bei gefälschten Corona-Testnachweisen werde das Bußgeld auf bis zu 5000 Euro sogar verfünffacht
- Werden Corona-Tests oder Impfnachweise bei Veranstaltungen oder in Restaurants nicht ordentlich kontrolliert, seien künftig 2000 Euro statt bisher 500 Euro fällig
Neue Corona-Regeln in NRW: Gibt es Ausnahmen von 3G am Arbeitsplatz?
- Wer im Home-Office ist, muss 3G nicht nachweisen können
(jaw/dpa/AFP) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde am 23. November nach den Beschlüssen inhaltlich aktualisiert. Neuerung: Details zur neuen Corona-Schutzverordnung.