Corona-Regeln nach 2. April: Maskenpflicht entfällt – was jetzt gilt
Am 2. April gibt es in NRW wieder neue Corona-Regeln. Doch das Hin und Her zwischen Bund und Ländern verwirrt. Die aktuellen Regeln im Überblick.
Düsseldorf – Auch dem einst so klaren Drei-Punkte-Plan ist eine große Verwirrung geworden. Ganz Deutschland und Nordrhein-Westfalen wollten die Corona-Regeln eigentlich nach und nach lockern. Doch beim letzten Bund-Länder-Treff (MPK) starteten dann plötzlich die Reibereien zwischen Bund und Ländern. Unter anderem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann forderte eine Verlängerung der Corona-Übergangsregeln über den 2. April hinaus. Doch der Bund hält nichts davon. Auf den Punkt gebracht: Die Hotspot-Regelung soll angewendet werden, falls strengere Corona-Maßnahmen nötig sind. In NRW wird das nicht der Fall sein.
NRW: So sollen sich die Corona-Regeln ab 2. April ändern – Lockerungen geplant
- Corona-Regeln – der Überblick bei 24RHEIN zum Nachlesen: Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW legt fest, dass die meisten Maßnahmen wegfallen werden ab Sonntag, 3. April.
- Maskenpflicht: Entfällt in den meisten Innenräumen, zum Beispiel in Fitnessstudios und Schulen. Auch in den Geschäften gilt die Maskenpflicht nicht mehr. Per Hausrecht hätten Geschäfte noch die Möglichkeit, daran festzuhalten, doch viele Einzelhändler wollen nicht länger auf die Maskenpflicht bestehen. Eine Maske gilt künftig nur noch in Pflegeheimen, Kliniken, ÖPNV und Fernverkehr.
- Zugangsbeschränkungen: Ob 3G, 2G oder 2G+ – die Zugangsbeschränkungen fallen fast überall weg.
- Testpflicht: Wird es nur noch für einzelne Bereiche wie Pflegeheimen und Kliniken sowie Schulen und Kitas geben.
- Hotspot-Regelung: In Gebieten mit „besondere Gefahrensituation“ (Gefährdung Krankenhausversorgung) oder neuer gefährlicher Corona-Variante sind strengere Corona-Regeln noch möglich. Das können Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein. Für NRW soll diese Hotspot-Regelung vorerst nicht landesweit angewendet werden.
NRW: Keine Verlängerung der Corona-Regeln bis Mai
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes war die Sache eigentlich klar: spätestens ab dem 2. April fallen – wie lange geplant – fast alle Corona-Regeln in ganz Deutschland weg. Angesichts der sehr hohen Inzidenz-Werte – Bund: 1703, NRW: 1368 (Stand: 29. März) – wurde jedoch die Hotspot-Regelung eingeführt. Doch das reichte vielen Bundesländern wie NRW nicht. Es wurde eine Verlängerung der aktuellen Übergangsregeln gefordert. Laumann forderte zum Beispiel vier Wochen, also bis Mai. Aber dazu wird es nun definitiv nicht kommen.
Der Bund in Person von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat der Forderung bei einer Gesundheitsministerkonferenz am Montag (28. März) eine klare Absage erteilt. Vor allem sei derzeit keine rechtliche Grundlage vorhanden. Laut dem SPD-Politiker liegt es nun an den Ländern, die erwähnte Hotspot-Regelung zu nutzen: „Wir verlieren Zeit. Aus meiner Sicht muss jetzt gehandelt werden“. Man müsse die Regeln nutzen, die man habe und nicht die beklagen, die „rechtlich nicht mehr erhältlich“ sind.
Corona Regeln ab 2. April: Hotspot-Regelung – wann sie gilt
Was bedeutet die Hotspot-Regel?
Wenn sich regional eine Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können – unter der Voraussetzung, dass das Landesparlament es beschließt und dafür die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellt. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ (Stadtteile, Städte, Regionen oder Bundesländer) sollen dann schärfere Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie 2G- oder 3G-Regeln.
Doch viele Bundesländer beklagten bisher vor allem, dass unklar sei, ab wann ein Hotspot gelten genau soll. Dies konkretisierte Lauterbach nun nochmal etwas. Generelle Voraussetzung ist weiterhin, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Dafür gäbe es vier Kriterien:
- Wenn Kliniken die Notfallversorgung nicht mehr leisten könnten – wegen zu vieler Corona-Patienten oder Personalausfälle
- Wenn planbare Eingriffe abgesagt werden müssten
- Wenn Patienten in andere Häuser verlegen müssten
- Wenn Vorgaben zu einer Mindestpräsenz von Pflegekräften nicht eingehalten werden könnten
Genaue Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz aber weiterhin nicht beziffert. Letztendlich müssen es die Landesparlamente selbst entscheiden. Könnten dann aber für gewisse Regionen – sei es Stadtteile, Kreise oder auch ganze Bundesländer – strengere Corona-Regeln beschließen.
Corona-Regeln in NRW: Keine Hotspots – ab 3. April viele Lockerungen
Doch was bedeutet das alles nun genau für Nordrhein-Westfalen? Es ist kompliziert. Gesundheitsminister Laumann hatte sich für eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen ausgesprochen. Doch das war offenbar nur eine persönliche Haltung, keine der schwarz-gelben Landesregierung. „Die Behauptung, das Land NRW wollte die Corona-Regeln verlängern, ist falsch“, schrieb Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp. Laut dem FDP-Landeschef gäbe es „keine Notwendigkeit zur Verlängerung der Maßnahmen, daher werden wir sie nicht verlängern“.
Damit bleibt die liberale Partei ihrer aktuellen Linie treu. Denn bereits bei der vorherigen Hotspot-Debatte in NRW hatte sich die FDP klar gegen eine Anwendung der Regelung für das ganze Bundesland ausgesprochen. Das wurde anschließend im Landtag bestätigt: 23. März hatte das Parlament einen landesweiten Corona-Hotspot abgelehnt. Zuvor hatten SPD und Grüne einen entsprechenden Eilantrag eingereicht.
NRW: Wüst gegen landesweiten Hotspot – strengere Corona-Regeln nun regional?
Bis auf Laumann hatte sich die CDU in der Debatte eher zurückgehalten. Doch nun muss zeitnah eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit den Corona-Regeln in NRW her. Sollten die Christdemokraten mehrheitlich für strengere Maßnahmen sein, könnte sich man sich mit der Opposition zusammentun, um doch noch einen landesweiten Hotspot zu erlassen. Doch die Wahrscheinlichkeit dafür liegt im Prinzip bei null.
Das unterstrich auch Ministerpräsident Hendrik Wüst am Dienstag (29. März) nochmal. Er sieht keinen Spielraum, ganz Nordrhein-Westfalen rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Seine kritische Haltung zu dieser Rechtsauffassung der Bundesregierung sei bekannt, sagte Wüst der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

Ein theoretischer Kompromiss könnten regionale oder lokale Hotspots sein. Doch auch dafür gibt es derzeit keine wirklichen Anzeichen. So oder so müsste der Landtag dafür einen Beschluss fassen und das noch in dieser Woche. Letztlich ist es also immer noch unklar, wie die Corona-Regeln in NRW ab 2. April tatsächlich aussehen werden. Stand jetzt würden aber die geplanten Lockerungen alle in Kraft treten.
Corona-Regeln seit 19. März: Das gilt übergangsweise noch in NRW
- ÖPNV (öffentlicher Nahverkehr): Maskenpflicht
- Restaurants, Bars und Cafés: 3G-Regeln und Maskenpflicht abseits der Tische
- Einzelhandel: Maskenpflicht – mindestens medizinisch, Inhaber können aber auf FFP2-Maske bestehen
- Veranstaltungen: Es gilt die 3G-Regel und in Innenräumen eine Maskenpflicht. Das gilt auch für Großveranstaltungen.
- Freizeit/Privat: 2G+ gilt in/bei: Clubs und Discos, Chors, Bordelle und Swingerclubs. 3G gilt in/bei: kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks, Kirmes oder Volksfesten, körpernahe Dienstleistungen, Hotels und Busreisen, Messen und Sitzungen, private Feiern mit Tanz (Geburtstag oder Hochzeit), Sport in Innenräumen, Beerdigungen in Innenräumen.
- Maskenpflicht gilt in/bei: Innenräumen
- Schulen, Kitas und Unis/Hochschulen: In Bildungseinrichtungen gelten weiterhin 3G-Regeln.
- Kliniken, Pflegeheime oder Praxen: Test- und Maskenpflicht.
- Arbeit: Je nach Arbeitgeber Maskenpflicht
(os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren. Dieser Text wird laufend aktualisiert.