NRW: Keine Maskenpflicht an Schulen – „fahrlässig“

Ab dem 2. November müssen Schüler in NRW im Unterricht keine Maske mehr tragen. An der Lockerung gibt es scharfe Kritik.
Köln – Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen ab dem 2. November keine Maske mehr am Sitzplatz* tragen. Das teilte Schulministerin Yvonne Gebauer* am Donnerstag mit. Gebauer zufolge sei die Aufhebung der Maskenpflicht auf dem Sitzplatz im Klassenraum verantwortbar. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Köln verurteilt die Lockerung hingegen scharf. Auch SPD-Politiker Karl Lauterbach übt Kritik.
Keine Maskenpflicht mehr an Schulen: „Gefahr von Durchseuchung der Kinder“
„Wir können absolut verstehen, dass Nordrhein-Westfalen* zur Normalität zurückkehren will. Aber bei den steigenden Zahlen halten wir die Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen für fahrlässig“, so die Geschäftsführerin der GEW Köln, Eva-Maria Zimmermann. Zudem sei die Impfquote der 12- bis 17-Jährigen noch zu niedrig, an den Grundschulen gäbe es nach wie vor kein Impfangebot, sagt sie gegenüber 24RHEIN.
„Es besteht die Gefahr der Durchseuchung der Kinder“, so Zimmermann. Außerdem sei zu befürchten, dass die Impfdurchbrüche zunehmen. Mit dem Lockerungsschritt würde man die „Gesundheit aller aufs Spiel setzen“.
Maskenpflicht Schule: Lauterbach (SPD) – „Keine Freiheitsrhetorik zu Lasten unserer Kinder“
Dieselbe Meinung teilt auch der SPD-Politiker Karl Lauterbach*. Auf Twitter schrieb er, die vierte Welle laufe jetzt voll an. Und: „Auf schon angekündigtes Weglassen der Masken sollte man verzichten. Keine Freiheitsrhetorik zu Lasten unserer Kinder“. Auch der Verband Lehrer NRW kritisierte die Entscheidung als „hochgradig riskant“*, wie wa.de* berichtet.
Corona: Entwicklung der Infektionsfälle an Kölner Schulen
Fakt ist: Während in den Schulen in der kommenden Woche Lockerungen in Kraft treten, steigt die Landesinzidenz in NRW weiter an. Am Donnerstag, 28. Oktober, liegt sie nun schon bei 91,7. In Köln wurde außerdem ein Wert von 111,7 gemeldet und auch viele andere Städte wie Mönchengladbach*, Krefeld*, Düsseldorf* und Hagen* haben die 100er-Marke bereits geknackt.
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist nachzulesen, wie sich die Infektionsfälle in den Schulen entwickeln. Die Statistik zeigt, dass die Infektionen dort sowohl bei den Lehrern als auch bei den Schülern angestiegen ist. Während es in der vergangenen Woche noch 192 Infektionsfälle unter den Schülern gab, ist die Zahl nun in dieser Woche erheblich angestiegen:
- 25. Oktober 2021: 252 (Schüler), 44 (Lehrer)
- 20. Oktober 2021: 192 (Schüler), 30 (Lehrer)
- 13. Oktober 2021: 282 (Schüler), 31 (Lehrer)
- 6. Oktober 2021: 308 (Schüler), 47 (Lehrer)
Maskenpflicht in Schulen gelockert: So verteidigt NRW-Schulministerin Gebauer den Schritt
Laut NRW-Schulministerin Gebauer sei die Lockerung der Maskenpflicht ein „verantwortbarer Schritt“. Man gebe den Schülern „ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück.“ Es gebe an den Schulen in Nordrhein-Westfalen keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens, teilt die FDP-Politikerin mit. Außerdem würden die Impfquoten immer weiter ansteigen, bei Lehrkräften liege sie bereits über 90 Prozent. Bei den Schülerinnen und Schülern sei fast die Hälfte der über 12-Jährigen schon vollständig geimpft.
Coronavirus in NRW: Maskenpflicht im Unterricht entfällt – Corona-Regeln ab dem 2. November
Ab Dienstag, 2. November, müssen Schülerinnen und Schüler auf ihren Sitzplätzen in den Klassenräumen nun also keine Maske mehr tragen. Wird der Sitzplatz verlassen, muss die Maske jedoch weiterhin getragen werden. Eine Maskenpflicht gelte auch für das übrige Schulgebäude. Für den Außenbereich war die Maskenpflicht schon vor einiger Zeit abgeschafft worden.
Corona-Regeln ab dem 2. November in den Schulen im Überblick:
- Maskenpflicht entfällt auf festen Sitzplätzen im Klassenzimmer
- Maskenpflicht bleibt bestehen, sobald Schüler ihren Platz verlassen
- Lehrer und Betreuer: Keine Maskenpflicht im Unterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten wird
- Ist ein Schüler oder eine Schülerin nachweislich infiziert, wird eine Quarantäne angeordnet
- Ist ein Schüler oder eine Schülerin infiziert, muss auch der Sitznachbar/ die Sitznachbarin in Quarantäne
- Ist die infizierte Person geimpft oder genesen und hat diese keine Symptome, muss sie nicht in Quarantäne
(nb) *24RHEIN und wa.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.