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Corona-Regeln in NRW: Verschärfung der Maskenpflicht angekündigt

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Von: Marcel Guboff

Bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn gelten in NRW künftig strengere Regeln bei der Maskenpflicht. Das Land will Regelungen analog zum Bund für den Fernverkehr.

Hamm - In Nordrhein-Westfalen wird es bald wohl eine Änderung bei der Maskenplicht geben. Die Neuerung dieser Corona-Regel trifft vor allem die Bereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bus und Bahn. Es droht gar eine Verschärfung.

Deutsches LandNordrhein-Westfalen
Fläche34.098 km²
HauptstadtDüsseldorf

Maskenpflicht: Corona-Regel in NRW wird ab Herbst verschärft

Fest steht: Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll in NRW auch im Herbst und Winter bestehen bleiben. Die Landesregierung strebe dabei eine Regelung analog zum neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes an. Dieses sieht eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Flugzeugen sowie im Fernverkehr der Deutschen Bahn - also etwa im ICE - vor. Der ÖPNV - also Busse und (Regional-)Bahnen, ist derweil Sache der Länder, erklärt wa.de.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte im WDR bereits an, dass es vollkommen klar sei, dass im Nahverkehr in NRW die identischen Regeln wie im Fernverkehr gelten würden. Sprich: FFP2-Maskenpflicht. Dies würde eine Verschärfung bedeuten. Denn aktuell reicht es in NRW aus, in Bussen und Bahnen eine medizinische bzw. OP-Maske zu tragen.

Karl-Josef Laumann zufolge müsse es in puncto Corona klare und verständliche Regeln geben, die für die Menschen in NRW und Deutschland auch nachvollziehbar seien.

In Flugzeugen und Fernzügen werden FFP2-Masken Pflicht - bisher reichte OP-Maske

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll ab dem 1. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen gelten. Auch dort reicht bisher eine einfachere OP-Maske aus. Die soll nach den am Mittwoch vorgestellten Gesetzesplänen der Bundesregierung nur noch für Kinder von 6 bis 14 Jahren und für Personal möglich sein.  Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, dass FFP2-Masken gegen die ansteckendere Virusvariante Omikron BA.5 besseren Schutz biete. 

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte erst am vor Kurzem die Corona-Schutzverordnung sowie weitere Regelungen für NRW ohne Änderungen bis zum Stichtag 23. September verlängert. Darin heißt es bei der Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, dass „mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske)“ zu tragen sei. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die bisherige Regelung zur Maskenpflicht im Nahverkehr bis 30. September verlängert wird. Ab Oktober würde dann die verschärfte Regel mit der FFP2-Maskenpflicht in Kraft treten.

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