Corona-Regeln verschärft: 2G-Plus in der Gastronomie – Booster-Ausnahme in NRW

NRW stehen neue Corona-Maßnahmen bevor. Auf der MPK wurde unter anderem für die Gastronomie eine Regel-Verschärfung angekündigt. Alle Beschlüsse im Überblick.
Düsseldorf/Berlin – Aufgrund der sich ausbreitenden Variante Omikron werden die Corona-Regeln in ganz Deutschland und somit auch Nordrhein-Westfalen erneut angepasst. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Freitag (7. Januar) haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Ministerpräsidenten der Länder auf neue Maßnahmen geeinigt.
NRW-Regierungschef und MPK-Vorsitzender Hendrik Wüst hat bereits die Umsetzung für sein Bundesland angekündigt. Laut Angaben der NRW-Landesregierung soll „in der kommenden Woche“ eine neue Corona-Schutzverordnung folgen. Das aktuelle Papier gilt noch bis einschließlich 12. Januar. Es soll aber rechtzeitig vor Ablauf eine anschließende Schutzverordnung veröffentlicht werden, in der die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen umgesetzt würden.
Neue Corona-Regeln für NRW: Die Beschlüsse der MPK im Überblick
- 2G-Plus für Gastronomie: Zukünftig sollen unabhängig von der Inzidenz in ganz Deutschland nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Test Zugang zur Gastronomie erhalten. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Booster- bzw. Auffrischungsimpfung.
- Verkürzung der Quarantäne-Zeiten: Grundsätzlich kann die Quarantäne frühzeitig nach sieben Tagen mit einem PCR-Test oder „hochwertigen“ Antigen-Schnelltest beendet werden. Ansonsten endet diese automatisch nach zehn Tagen. Für Personen in systemrelevanten Berufen (z.B. Kliniken oder Pflegeheime) gilt, dass man als Kontaktperson die Quarantäne mit einem PCR-Test nach fünf Tagen beenden kann. Als Erkrankter nach sieben Tagen, aber ebenfalls nur mit negativem PCR-Test. Zusätzlich soll allgemein gelten, dass man mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war. Für Kinder, die in Schulen oder Horten als Kontaktpersonen eingestuft werden, sollen sie die Quarantäne nach fünf Tagen mit einem PCR-Test oder „hochwertigen“ Antigen-Schnelltest beenden können.
- Ausnahmen für Geimpfte: Geboosterte oder „frisch“ doppelt-geimpfte Personen (max. zwei Monate) müssen als Kontaktperson gar nicht in Quarantäne. Bei ersteren gibt es eine Karenzzeit von sieben Tagen, bei letzteren von vierzehn Tagen.
- Kontaktbeschränkungen: Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen.
- 2G im Freizeitbereich: Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.
Corona-Maßnahmen der MPK: 2G-Plus kommt in NRW – aber nicht in ganz Deutschland
Auf der Pressekonferenz nach der MPK wurden strengere Corona-Regeln für die Gastronomie angekündigt. In Restaurants, Cafes und Kneipen soll zukünftig die sogenannte 2G-Plus-Regel gelten und das eigentlich bundesweit. Doch einige Bundesländer scheren direkt danach aus.
So bleibt Sachsen-Anhalt zunächst bei seinen derzeit geltenden Corona-Maßnahmen und wird in der Gastronomie nicht zusätzlich auf Tests für Genesene und Geimpfte setzen. In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff in Magdeburg. „Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden.“ Jeder finde seine eigene Taktung.
2G-Plus in Gastronomie: Söder zweifelt Maßnahme an – Umsetzung für Bayern noch offen
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigte sich nach der MPK skeptisch und, dass die Umsetzung in Bayern noch nicht entschieden sei. „Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheiden“, sagte der CSU-Politiker am Freitag vor Journalisten in München.
Söder betonte, Bayern habe eine Protokollerklärung abgegeben, wonach der Bund-Länder-Beschluss „in weiten Teilen hinter der bereits geltenden bayerischen Rechtslage“ zurückbleibe. Weitere Verschärfungen – wie eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regel in der gesamten Gastronomie – müssten erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise geprüft werden. (os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Text wurde am 7. Januar um 19:05 Uhr inhaltlich aktualisiert. Neuerung: NRW-Landesregierung will MPK-Maßnahmen kommende Woche umsetzen.