Corona-Lockerung im Einzelhandel – keine 2G-Kontrollen mehr in NRW

Für NRW kommen erste Lockerungen der Corona-Regeln. Unter anderem können die 2G-Kontrollen im Einzelhandel entfallen.
Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen tritt ab Mittwoch (9. Februar) eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. In dieser sind auch erste kleinere Lockerungen vorgesehen. „Ich hoffe, dass wir in den nächsten Wochen den Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten haben“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei einer Pressekonferenz am Dienstag (8. Februar). Die Änderungen im Überblick.
Corona-Regeln NRW: Diese Lockerungen kommen ab dem 9. Februar
- Einzelhandel: Die Zugangskontrollen der 2G-Regel entfällt. Zukünftig genügen Stichproben.
- Jugendliche: Personen bis einschließlich 17 Jahren werden Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Zuvor war dies nur bis 15 Jahre der Fall. Diese Änderung ist vor allem bei Orten mit 2G-Regeln relevant. Wenn die Jugendlichen zur Schule gehen, sind sie sogar mit 2G+ gleichgestellt.
- Jugendarbeit: Diese solle wieder mit 3G-Regeln möglich sein.
NRW: Strenge Corona-Regeln für Karneval – größere Lockerung nach MPK?
Neben den vorsichtigen Lockerungen der Corona-Regeln hat das NRW-Gesundheitsministerium auch die konkreten Pläne für Karneval verkündet. Insgesamt fallen die Änderungen in der neuen Corona-Schutzverordnung damit aber dennoch gering aus. Dies liegt laut Laumann daran, dass die Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen aktuell weiter angespannt ist und noch etwas bleiben könnte.
Jedoch könnte es laut dem Gesundheitsminister schon bald deutlich mehr Lockerungen geben. Nach der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 16. Februar möchte die NRW-Landesregierung die Corona-Lage aber „neu bewerten“. Bei einer stabilen Lage in den Krankenhäusern könnte es dann eine größere Anpassung der Corona-Regeln geben.
Corona-Regeln: NRW passt Quarantäne-Ausnahmen an – diese Personen sind betroffen
- Genesene mit zwei Impfungen: Die Karenzzeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung entfällt. Somit sind diese sofort nach der zweiten Impfung von der Quarantäne ausgenommen und von der Testpflicht bei 2G+ befreit.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung passt NRW auch die Quarantäne-Ausnahmen an. Konkret werden die RKI vorgenommen Änderungen übernommen. Neben der Quarantäne-Lockerung für die oben genannte Personengruppe wird auch deutlich gemacht, dass für die Freitestung der Isolation oder Quarantäne immer auch ein Schnelltest in einem Testzentrum ausreicht und somit kein PCR-Test notwendig ist. (os) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Unabhängig informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.