NRW: Wann kommen die Corona-Verschärfungen? Und werden sie noch strenger?

Auf der MPK wurden einige große Corona-Verschärfungen beschlossen. Doch NRW hat bei der Umsetzung Handlungs-Spielraum. Was kommt nun und vor allem wann?
Düsseldorf – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag (2. Dezember) haben sich Bund und Länder auf erneute umfassende Corona-Verschärfungen geeinigt. Die Umsetzung der neuen Regeln obliegt nun der einzelnen Bundesländer. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat kurz nach der Pressekonferenz angekündigt, die Beschlüsse schnell umsetzen zu wollen.
Nun werden mit Spannung Details der schärferen Corona-Schutzmaßnahmen im bevölkerungsreichsten Bundesland erwartet. Vor allem da bei einigen Regelungen die Bundesländer einen eigenen Entscheidungsspielraum haben.
NRW will Corona-Verschärfungen „zeitnah“ umsetzen – MPK-Beschlüsse nur Mindeststandards
„Wir haben ein umfangreiches Paket beschlossen, um die vierte Welle zu brechen. NRW wird es zeitnah & konsequent umsetzen“, kündigte Wüst in einem Tweet am Donnerstagabend an. Ab wann genau die neuen verschärften Maßnahmen gelten werden, blieb zunächst noch unklar. An der neuen Corona-Schutzverordnung wurde am Donnerstagnachmittag laut NRW-Gesundheitsministerium noch gearbeitet. Sie wird Startpunkt und Details wichtiger Punkte regeln.
Wie diese letztlich genau aussehen werden ist ebenfalls noch nicht ganz sicher. Einerseits haben die Bundesländer bei einigen Regeln wie der Schließung von Clubs und Discotheken die Möglichkeit diese auf verschiedene Arten auszulegen. Andererseits handelt es sich bei den Bund-Länder-Beschlüssen nur um „Mindeststandards“, wie Wüst selbst auf der Pressekonferenz nach der MPK betonte. Demnach sollen für stark getroffene Regionen strengere Corona-Regeln gelten. Zumindest in einzelnen Kreisen NRWs könnten die Einschränkungen als über die MPK-Maßnahmen hinausgehen.
Corona-Verschärfungen: Die wichtigsten Beschlüsse der MPK im Überblick
- Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gelten bald bundesweit 2G-Regeln – unabhängig von der Inzidenz. Zutritt bekommen also nur noch Geimpfte und Genesene
- 2G beim Shoppen: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.
- Für Ungeimpfte gibt es Kontaktbeschränkungen. Sie dürfen sich zukünftig nur noch mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind davon ausgenommen.
- Clubs, Discotheken und Bars werden bei einer Inzidenz ab 350 geschlossen
- Für Großveranstaltungen dürfen vorerst nur noch 30 bis 50 Prozent der Plätze genutzt werden. Im Innenraum liegt die Höchstzahl bei 5000 und im Außenbereichen bei 15.000. Dabei gilt obendrein eine Maskenpflicht.
- Feuerwerk und Böller sind an Silvester verboten
- Maskenpflicht in Schulen: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“
- Es soll über eine allgemeine Corona-Impfpflicht im Bundestag abgestimmt werden. Bei einer Mehrheit könnte diese ab Februar gelten (ist jedoch nicht final beschlossen). Für einzelne Berufsgruppen soll diese bereits früher kommen.
- Impfungen sollen bald auch bei Apotheken, Pflegefachkräften und Zahnärzten möglich sein
(os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.