NRW bekommt neues Fahrradgesetz – „auf einer Stufe mit Auto und Bahn“

NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes hat das neue Fahrradgesetz vorgestellt, das Radfahrern mehr Sicherheit bieten soll. Sie werden damit mit Auto und Bahn gleichgestellt.
Düsseldorf – Das Fahrrad soll in NRW schon bald eine echte Alternative zum Auto werden. Das Ziel: Der Anteil des Radverkehrs im bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands soll von derzeit 9 Prozent auf 25 Prozent gesteigert werden. Dazu hat die neue NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes in einer ihrer ersten Amtshandlungen ein neues Fahrradgesetz auf den Weg gebracht. Die Nachfolgerin von Hendrik Wüst, der seit rund einer Woche neuer NRW-Ministerpräsident ist, stellte das Gesetz am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf vor.
NRW: Neues Fahrradgesetz – „mehr Sicherheit für Radfahrer“
Das neue Gesetz soll Fußgänger und Radfahrer im Verkehr mit Auto und Bahn gleichstellen. „Wir geben dem Radverkehr in Nordrhein-Westfalen Rückenwind“, sagte Brandes. „Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schafft das Land die Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Das gelingt mit mehr Sicherheit für Radfahrer, besser ausgebauten Radwegen und der Planung eines lückenlosen Radwegenetzes, das über kommunale Grenzen hinweggeht.“ Mit diesem Gesetz ist NRW unter den deutschen Flächenländern ein Vorreiter.
Neues Fahrradgesetz in NRW: Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
- Radvorrangnetz: Das Radwegenetz in NRW soll deutlich besser gefördert werden, um das Fahrrad zu einer noch besseren Alternative für Pendler zu machen. Gerade mit E-Bikes könnten auch längere Pendlerstrecken auf dem Rad zurückgelegt werden.
- Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Es wird ein verbindlicher Bedarfsplan zum schnelleren Bau von Radschnellwegen festgeschrieben. Das soll entsprechende Planungen in Zukunft erleichtern.
- Gleichrangigkeit im Straßenverkehr: Mit dem neuen Gesetz sollen Radfahrer und Fußgänger mit Auto und Bahn gleichgestellt werden. Das bezieht sich auf attraktive und barrierefreie Gehwege, aber auch auf Ampelschaltungen, die Fußgänger künftig gleichberechtigt berücksichtigen. Auf Gehwegen dürfen künftig auch Krankenfahrstühle und andere Rollstühle fahren.
- Vernetzung des Fahrrades: Das Fahrrad soll durch Rad- und Mobilstationen mit anderen Verkehrsmitteln vernetzt werden. Diese Stationen sollen als Verknüpfungspunkte, beispielsweise für Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder fungieren.
- Mehr Sicherheit mit „Vision Zero“: Verkehrssicherheit spielt im neuen Gesetz ebenfalls eine große Rolle. Das Land NRW verfolgt dabei die „Vision Zero“, also das Ziel, dass niemand im Straßenverkehr verunglückt. Dazu sollen unter anderem alle NRW-eigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und alle Busse innerhalb der nächsten fünf Jahre mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Damit erhalten Fahrer Warnsignale, wenn sich rechts des Fahrzeuges beim Abbiegen ein Radfahrer oder eine Radfahrerin befindet.
- Kommunale Unterstützung: Die Beratung der Kommunen soll durch das Gesetz gestärkt werden. Damit soll das Erarbeiten von Plänen zu fußgänger- und fahrradfreundlicheren Städten und Gemeinden erleichtert werden.
Neues Fahrradgesetz in NRW – aber ohne klaren Zeitplan
„Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz setzt die Landesregierung ihre erfolgreiche und systematische Radpolitik seit 2017 fort“, betont Brandes. Dazu würden auch „Rekordsummen“ in ein besseres und sicheres Radwegenetz zählen. „Gute Verkehrspolitik ist der beste Klimaschutz“, so Brandes.
Unklar ist allerdings, bis wann diese Ziele erreicht werden sollen. Die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, die sich 2019 mit über 200.000 gesammelten Unterschriften für die Einführung eines Fahrradgesetzes starkgemacht hatte, forderte das Jahr 2025 als Zieldatum. Im Entwurf der Landesregierung wird dieses Datum zwar in Zusammenhang mit den Forderungen der Initiative genannt, aber nicht im Gesetzestext verankert. (bs mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.