Corona-Regeln NRW: Was jetzt an Weihnachten gilt

Welche Corona-Regeln gelten an Weihnachten 2021 in NRW? Was aktuell bei privaten Feiern, für Reisen oder in Kirchen gilt – und wann Verschärfungen kommen.
Köln – Weihnachten 2021 steht erneut im Schatten der Corona-Pandemie. In Nordrhein-Westfalen bringt das auch in diesem Jahr für einige Einschränkungen. Im Vergleich zum vergangenen Jahr gibt es aber einige Unterschiede bei den Regeln für das besinnliche Fest. Vor allem Ungeimpfte müssen in vielen Bereichen mit Einschränkungen leben – auch bei Familienfeiern.
Kurz vor den Feiertagen gab es am Dienstagnachmittag (21. Dezember) nochmal einen Corona-Gipfel von Bund und Ländern. Dabei wurden harte Kontaktbeschränkungen getroffen – allerdings erst ab dem 28. Dezember. Für Weihnachten 2021 heißt es lediglich, dass die Zahl der Kontakte eigenverantwortlich begrenzt werden soll.
Weihnachte 2021 in NRW: Diese Corona-Regeln gelten bei privaten Feiern und Partys
- Für Ungeimpfte: Sobald mindestens eine ungeimpfte Person (ab 14 Jahren) anwesend ist, gelten Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl von Feiern. Das gilt bei privaten und öffentlichen Feiern. Demnach dürfen sich dann nur noch Menschen aus dem Haushalt des Ungeimpften sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
- Für Geimpfte und Genesene: Wenn nur Geimpfte und Genesene zusammen feiern, gelten keine Kontaktbeschränkungen.
- Ausnahme: Darüber hinaus gibt es auch eine Ausnahme für alle, die nicht geimpft werden können. Sie werden mit einem aktuellen Negativtest (Antigen: 24 Stunden, PCR: 48 Stunden) wie geimpfte oder genesene Personen behandelt.
- Maximale Teilnehmerzahl: In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 dürfen sich in Innenräumen maximal 50 und im Außenbereich maximal 200 Personen treffen.
Corona-Regeln Weihnachten 2021: Das gilt in Kirchen in NRW
- Weihnachtsgottesdienste sind 2021 erlaubt und sollen im Gegensatz zu 2020 überwiegend mit Besuchern und in Präsenz stattfinden. Die einzelnen Regeln könnte aber von Kirche zu Kirche unterschiedlich ausfallen. Eine klare Vorgabe des Landes gibt es nicht, sondern nur Mindeststandards.
- 2G oder 3G-Regeln: Aktuell planen die meisten Kirchen in NRW, die Weihnachts-Gottesdienste 2021 nur Geimpften, Genesenen und teils negativ Getesteten zugänglich zu machen. Eine Ausnahme wäre aber zum Beispiel der Kölner Dom. Dort wird bei einigen Messen kein Nachweis benötigt.
- Maskenpflicht: Vielerorts wird bei den Weihnachtsmessen eine Maskenpflicht gelten. Teils darf diese vor allem zum Singen abgenommen werden – dann aber nur mit 3G-Regel.
- Mindestabstand: Die meisten Kirchen setzen, egal mit welchen Einlass-Regeln, auf größere Abstände. Demnach darf nicht jeder Platz besetzt werden.
- Vorherige Anmeldung: Zumindest bei katholischen Gottesdiensten muss man sich im Vorhinein oftmals anmelden.
- Singen: Ob singen erlaubt ist und ob dabei eine Maske getragen werden muss, ist komplett unterschiedlich. Vielerorts ist singen mit Maske erlaubt. Klar ist jedoch: Ohne Maske singen geht nur mit 3G-Regel.
- Grundsätzlich gilt: Jede Kirche oder Religionsgemeinschaft kann ein eigenes Hygienekonzept vorlegen, welches von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Ansonsten gelten die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung.
Weihnachten 2021 in NRW: Corona-Regeln für die Gastronomie
- 2G-Regel: In NRW erhalten in Kneipen, Bars und Restaurants auch über Weihnachten 2021 nur vollständige geimpfte und genesen Personen Zutritt.
- Abholen: Wenn man Speisen und Getränke abholt, gilt die 2G-Regeln nicht.
- Maskenpflicht: Sobald man sich nicht an seinem festen Sitz- oder Stehplatz befindet, muss eine Maske getragen werden.
Corona-Regeln Weihnachten 2021: Das muss man in NRW bei Reisen beachten
- Reisen ist in NRW grundsätzlich erlaubt. In anderen Bundesländern oder Regionen mit besonders vielen Corona-Fällen könnten diese aber auch kurzfristig verboten werden.
- Übernachtungen: In Hotels oder ähnlichen Einrichtungen in NRW gilt die 2G-Regel.
- Touristische Busreisen: Auch bei organisierten Reisen mit Bussen gilt in NRW eine 2G-Regel.
- Bahnfahrten: Bei Reisen mit dem Nah- oder Fernverkehr gilt die 3G-Regeln, demnach reicht auch ein negativer Corona-Test aus.
Weihnachten 2021 in NRW: Verschärfte Corona-Regeln ab 28. Dezember
Trotz Ausbreitung von Omikron ist das diesjährige Weihnachtsfest 2021 von harten Kontaktbeschränkungen verschont geblieben. Erst nach den Feiertagen heißt es: Kontakte herunterfahren. Denn ab dem 28. Dezember gelten neue Corona-Regeln, die auch private Feiern – auch von Geimpften und Genesenen – einschränken. Folgende Corona-Regeln greifen ab dem 28. Dezember:
- Nur Geimpfte und Genesene: Private Treffen mit maximal zehn Personen
- Mit Ungeimpften: Feiern sind nur mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt
- Hinweis: Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen
- Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für drinnen als auch draußen
Corona-Regeln NRW: Wüst bittet um freiwillige Einschränkung vor Weihnachten
Zuvor hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst an die Bevölkerung appelliert, sich gerade vor Weihnachten bereits freiwillig etwas einzuschränken: „Wer noch arbeiten muss, soll das möglichst aus dem Homeoffice machen. Und sonst im Alltag gilt mit Blick auf Omikron noch mehr als bisher, wir müssen Kontakte reduzieren, auch im privaten Bereich. Wir müssen Abstand und Maske noch mehr und vor allem konsequenter als Schutz nutzen“.
Die Ampel-Koalition im Bund plant aktuell noch eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Durch diese wäre es Bundesländern unter anderem wieder erlaubt, die Gastronomie zu schließen oder Übernachtungen einzuschränken. (os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Text wurde am 22. Dezember inhaltlich aktualisiert. Neuerung: Informationen der Beschlussvorlagen ergänzt.