Neue Entlastung kommt: Wie viel beim zweiten Heizkostenzuschuss ausgezahlt wird
Der nächste Heizkostenzuschuss soll viele Verbraucher entlasten. Doch wie viel Geld gibt es und wann wird er ausgezahlt?
Kassel – Der zweite Heizkostenzuschuss ist beschlossene Sache. Für viele Verbraucher kam der Beschluss der Bundesregierung gerade zur rechten Zeit, denn die steigenden Energiekosten bereiten vielen Sorgen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov, das die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in Auftrag gegeben hat, ergab, dass 68 Prozent deutlich weniger heizen, als im letzten Winter.
Der Heizkostenzuschuss soll nun viele Bürger entlasten. Doch wie unterscheidet sich der neue Beschluss vom ersten Heizkostenzuschuss? Das sind die Pläne der Bundesregierung, berichtet hna.de.
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bekommt die Einmalzahlung?
Auf den zweiten Heizkostenzuschuss hat nicht jeder Verbraucher automatisch Anspruch. Laut Bundesregierung erhalten nämlich nur bestimmte Personengruppen den Zuschuss. Und zwar dann, wenn sie in den Monaten 1. September bis 31. Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine spezielle staatliche Förderungen erhalten haben. Die Regierung gibt einen Überblick, wer in diesem Fall den Zuschuss zu den Heizkosten erhält:

- Wohngeldbeziehende
- Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Personen in Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag oder nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wie viel Geld gibt es konkret?
Ein weiterer Faktor, den Heizkostenzuschuss-Berechtigte im Kopf haben müssen, ist, dass nicht jeder Berechtigte denselben Betrag erhält. Denn: Der konkrete Heizkostenzuschuss ist abhängig von Faktoren wie der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der staatlichen Förderung. So erhält beispielsweise ein Zweipersonenhaushalt mit Wohngeldberechtigten insgesamt 540 Euro. 100 Euro zusätzlich gibt es dann für jede weitere im Haushalt lebende Person 100 Euro. Ein Überblick über die Höhe des Heizkostenzuschusses im Einzelnen:
Personengruppe | Höhe |
---|---|
Wohngeld-Berechtigte (1 Person) | 415 Euro |
Zwei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 540 Euro |
Drei Personen Haushalt und Wohngeld berechtigt | 640 Euro |
Studierende und Azubis mit Förderung | 345 Euro |
Nächster Heizkostenzuschuss: Wann kommt die Einmalzahlung?
Vonseiten der Bundesregierung hieß es: „Angestrebt wird, dass die Länder den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen“. Doch bereits zu Jahresende erklärte der Deutsche Städtetag dem MDR, dass mit der Auszahlung wohl erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen sei.
Die Auszahlung geschieht in den verschiedenen Bundesländern offenbar zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ein Überblick über die bisher bekannten Auszahlungstermine:
- In NRW wird er seit dem 16. Januar ausgezahlt, schreibt das Bundesland auf seiner Website.
- Auch in Hessen soll der Zuschuss voraussichtlich noch im Januar kommen, schreibt die Stadt Frankfurt auf ihrer Webseite.
- Auch in Berlin soll die zweite Unterstützung ab Januar gezahlt werden, schreibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
- In Sachsen hingegen kommt der Zuschuss erst nach Abschluss des ersten Quartals, berichtet das Bundesland Sachsen auf seiner Website. Demnach kommt es frühstens ab dem 01. April.
Viele Bundesländer haben noch keine Angabe dazu gemacht, wann sie den zweiten Heizkostenzuschlag auszahlen werden. Nach Angaben der Regierung werden rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland den Heizkostenzuschuss erhalten. Dadurch entstehen Mehrkosten für den Bundeshaushalt in Höhe von geschätzten 551 Millionen Euro. (slo)