Entlastungspaket 2022: Wann kommen die geplanten Hilfen und wie viel Geld gibt es?

Das Entlastungspaket soll laut Regierung „so zügig wie möglich“ bei den Bürgern ankommen. Erste Berechnungen zeigen konkret, wer am meisten profitieren wird.
Berlin - Die Bundesregierung will das von den Koalitionsspitzen geschnürte Entlastungspaket für die Bürger so schnell wie möglich umsetzen - Termine für ein Inkrafttreten kann sie aber noch nicht nennen. „Das soll so zügig wie möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen“, sagte eine Regierungssprecherin am Freitag lediglich.
Näheres lasse sich noch nicht sagen. Die Ampel-Koalition strebt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur an, dass die Entlastungen spätestens vor der Sommerpause beschlossen sind, bevor zum Beispiel Nachzahlungen bei den Heizkosten anstehen.
Entlastungspaket: Start frühestens im Juni 2022
Beobachter rechnen laut Tagesschau damit, dass diese Gesetze wohl erst im Mai verabschiedet werden können. Nach Medien-Informationen aus Koalitionskreisen sei mit einem Start frühestens zum 1. Juni 2022 zu rechnen.
Der Grund: Für einen Großteil der Maßnahmen wie etwa die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel oder die Energiepreispauschale werden Gesetzesänderungen nötig sein. Sie müssen also Kabinett, Bundestag und teils auch den Bundesrat passieren. Das kann im Regelverfahren mit Ausschussanhörungen mehrere Monate dauern, aber auch von den Fraktionen beschleunigt werden. So wurde die Ende Februar von der Koalition beschlossene Abschaffung der EEG-Umlage von der Stromrechnung Mitte März ein erstes Mal im Parlament diskutiert.
Bei den geplanten günstigen Nahverkehrstickets seien zudem noch eine Reihe Details in der Klärung, erklärte das Verkehrsministerium. Das betreffe etwa den Umgang mit Inhabern von Monatskarten und anderen, länger laufenden Tickets.
Entlastungspaket: Die Maßnahmen im Überblick
Zu den beschlossenen Maßnahmen im Entlastungspaket zählen:
- Energiepreispauschale: 300 Euro brutto gibt es für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
- Spritpreisbremse: Der steuertechnische Abschlag liegt insgesamt bei gut 35 Cent für Benzin und knapp 17 Cent bei Diesel.
- ÖPNV: Für 90 Tage soll es ein Ticket für neun Euro im öffentlichen Nahverkehr geben.
- Einmalzahlung: Sozialhilfe-Empfänger sollen einen weiteren Zuschlag von 100 Euro erhalten.
- Kinderbonus: Für Familien soll pro Kind einmalig ein Bonus von 100 Euro ausgezahlt werden.
Entlastungspaket: Wie viel bleibt netto von der Energiepreispauschale übrig?
Der Bund der Steuerzahler hat noch einmal ausgerechnet, wie viel den Menschen netto von der Energiepreispauschale bleibt. Die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto soll jedem einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zugute kommen, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist. Sie unterliegt der Einkommensteuer. Allerdings: Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleiben, profitieren von dem vollen Betrag.
Berechnungen des Steuerzahlerbunds zufolge bekommt ein Single mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Bei ihm greift der Spitzensteuersatz, außerdem fällt durch die Pauschale plötzlich auch wieder Solidaritätszuschlag an. Bei einem mittleren Gehalt und demzufolge niedrigerem Einkommensteuersatz bleibt etwas mehr übrig. So bekäme ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro immerhin 216,33 Euro Energiepreispauschale. Bei einem Jahresgehalt von 15.000 Euro erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro.
Spritpreisbremse: So könnten Autofahrer entlastet werden
Auch bei der Spritpreisbremse gibt es schon erste Berechnungen. Der steuertechnische Abschlag sollte insgesamt bei gut 35 Cent für Benzin und knapp 17 Cent bei Diesel liegen. Es ist allerdings nicht gesagt, dass dieser Abschlag genauso beim Autofahrer ankommt, da dadurch auch der Wettbewerbsdruck sinke - das befürchten zumindest Experten. Die Regierung hat immerhin angekündigt, das Thema im Auge zu behalten. Rechnet man aber - als Beispiel - mit einer kompletten Weitergabe der Steuersenkung und den bundesweiten Tagesdurchschnittspreisen des vergangenen Mittwochs, ergäbe sich ein theoretischer Spritpreis von 2,00 Euro pro Liter Diesel und 1,73 Euro bei Super E10.
Entlastungspaket: Wer am meisten von den Maßnahmen profitiert
Doch wer erhält am Ende wie viel Geld, wenn man alle Maßnahmen mit einbezieht? Dies berechnete das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) für die Welt am Sonntag. Tobias Hentze sagte der Zeitung, Gering- und Normalverdiener würden stärker entlastet, Spitzenverdiener zahlten einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommensteuer zurück an den Staat.
Berufstätige Singles können den Berechnungen zufolge je nach Einkommenshöhe mit einem Entlastungsbetrag zwischen 159 Euro und 304 Euro rechnen. Bei Familien mit zwei Kindern, in denen beide Elternteile berufstätig sind, liegt die Entlastung demnach zwischen 348 Euro und 825 Euro.
Entlastungspaket: Geringverdiener erhalten mehr als Spitzenverdiener
Die größten Nutznießer sind laut IW-Musterrechnung Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro pro Jahr. Von der an beide Eheleute ausgezahlten Energiepreispauschale in Höhe von zusammen 600 Euro bleiben laut den Berechnungen des Instituts nach Steuern 457 Euro.
Hinzu kommen für beide Kinder jeweils 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Das macht insgesamt 657 Euro. Fahren beide mit dem Auto zur Arbeit, sinkt zusätzlich die Steuerlast auf Benzin für drei Monate. Das bedeutet noch einmal eine Entlastung in Höhe von 168 Euro.
Familien mit zwei Kindern, aber ohne Auto und einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000 Euro erhalten dagegen vergleichsweise geringe 348 Euro. Bei Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro bleiben von den einmalig 300 Euro Energiepreispauschale 159 Euro übrig. Das sind wegen des höheren Grenzsteuersatzes 61 Euro weniger als bei einem Single mit einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro. Mit Material der dpa *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA