Die Gaspreisbremse ist da: Das müssen Verbraucher jetzt wissen
Die Gasumlage wurde gekippt, dafür gibt es nun die Gaspreisbremse. Sie soll Gas-Kunden stark entlasten. Wie funktioniert sie? Wie hoch ist sie? Die Erklärung.
Köln – Die Bekämpfung der Energiekrise in Deutschland hatte Ende September 2022 eine überraschende Wendung genommen. Statt der lange geplanten Gasumlage, führt die Bundesregierung 2023 eine „Gaspreisbremse“ ein. Damit sollen die rasant steigenden Gaspreise infolge des Ukraine-Kriegs sowohl für Privathaushalte als auch Industrie gedämpft werden. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff? Alles was man zur Gaspreisbremse wissen muss im Überblick.
Gaspreisbremse erklärt: Was bedeutet sie? Wie funktioniert sie?

„Die Preise müssen runter“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Ankündigung der Gaspreisbremse. Damit bringt er die grundsätzliche Funktion dieser auf den Punkt. Die zeitweise sehr hohen Gaspreise sollen sowohl für Privathaushalte als auch Unternehmen reduziert werden. Konkret wird ein gewisser Basisverbrauch zu einem günstigeren Preis angeboten und nur bei allem, was darüber hinaus geht, müssen Gas-Kunden die vollen Kosten tragen.
Doch wie genau setzt die Bundesregierung die Gaspreisbremse um? Wer direkt einen Vertrag mit einem Gasanbieter hat, soll das Geld vom Staat erstattet bekommen. Bei Mietwohnung wird die Erstattung über die Nebenkostenabrechnung ausgeglichen. Am 15. Dezember hat der Bundestag die Gaspreisbremse beschlossen und am 16. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt.
Gasumlage gekippt: Was bedeutet das?
Nach langer Diskussion wurde die geplante Gasumlage auf den letzten Metern gekippt. Eigentlich sollte diese am 1. Oktober 2022 eingeführt werden. Für die angeschlagenen Gasimporteure Uniper, Sefe und VNG würden stattdessen „maßgeschneiderte Maßnahmen“ entwickelt, teilten Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) am 29. September gemeinsam mit. Sollten Verbraucher die Gasumlage schon gezahlt haben, müsse sie zurückgezahlt werden.
Für wen gilt die Gaspreisbremse?
Grundsätzlich alle Gas-Kunden, egal ob Privat-Haushalte oder Unternehmen. Für jeden, der Gas bezieht, gilt also auch die Gaspreisbremse.
Gaspreisbremse: Geht die Entlastung an Mieter oder Vermieter?
Die Entlastungen der Gaspreisbremse geht direkt an die Personen, die Gas als Kunde beziehen. In den meisten Mietverhältnissen ist das der Vermieter. Dieser ist jedoch dazu verpflichtet, die jeweilige Entlastung an den oder die Mieter weiterzugeben. Das geschieht entweder durch eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen oder über die jährliche Nebenkostenabrechnung.
Strompreisbremse, Härtefallfonds und Co. – diese weiteren Entlastungen gibt es
Abseits der Gaspreisbremse hat die Bundesregierung im Zuge der steigenden Energiepreise noch weitere Heiz- und Strom-Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht. 24RHEIN erklärt, welche für wen gilt.
Gaspreisbremse: Wie hoch ist die Entlastung für Privathaushalte? Brutto oder netto?
Im Gegensatz zur Gasumlage werden durch die Gaspreisbremse keine zusätzlichen Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen – ganz im Gegenteil. Nicht nur fallen nun die Mehrkosten der Gasumlage weg, sondern die Gaspreise sollen durch die Bremse reduziert werden.
Bei Privathaushalten und kleineren Unternehmen wird der Gaspreis auf einen Betrag von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt – und zwar brutto. Jedoch nur für 80 Prozent des „üblichen“ Verbrauchs des jeweiligen Haushalts. Dieser liegt laut bei Singles bei etwa 6000 Kilowattstunden, für Zwei-Personen-Haushalte bei rund 10.000 Kilowattstunden und bei einer vierköpfigen Familie bei circa 15.000 (Wohnung) bis 20.000 Kilowattstunden (Haus). Jedoch wird dabei konkret der jeweilige Vorjahresverbrauch als Grundlage genommen.
Die Höhe der genauen Entlastung hängt vom eigentliche Gaspreise des jeweiligen Anbieters ab. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband muss ein „größerer Vier-Personen-Haushalt“ durch diese Gaspreisbremse aber etwa 1000 Euro im Jahr weniger zahlen müssen. Kleinere Haushalte können mit einer Entlastung von mehreren hundert Euro rechnen.
Entlastungshöhe Gaspreisbremse: Was ist mit Industrieunternehmen?
Für größere Industrieunternehmen (rund 25.000 Betriebe) gilt derweil eine Sonder-Regelung der Gaspreisbremse. Bei ihnen wird 70 Prozent des Verbrauchs auf 7 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dafür wird der Jahresverbrauch von 2021 als Grundlage genommen.
Gaspreisbremse: Ab wann kommt sie?
Die Gaspreisbremse wurde am 1. März 2023 für Privathaushalte eingeführt und gilt rückwirkend ab Januar 2023 gelten. Für Industrieunternehmen gilt sie bereits seit Januar 2023.
Wie lange ist die Gaspreisbremse gültig?
Die Gaspreisbremse soll bis April 2024 gelten. Je nach Evaluierung könnte die Gaspreisbremse aber auch verlängert werden, sagt die Bundesregierung.
Gaspreisbremse: Gilt die Mehrwertsteuer-Senkung weiterhin?
Ja, trotz des Wegfallens der Gasumlage wird die Mehrwertsteuer auf Gas reduziert. „Die Mehrwertsteuersenkung (...) bleibt erhalten und wird auch auf die Fernwärmeverträge übertragen werden“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Mehrwertsteuer auf Gas wird vom 1. Oktober bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
Kosten der Gaspreisbremse: Wer finanziert sie und wie?
Die Gaspreisbremse wird über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) finanziert. Die Kosten für die Reduzierung der Gaspreise beträgt dabei rund 96 Milliarden Euro. Insgesamt wurden jedoch 200 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Gaspreiserhöhungen freigegeben. Mit dem WSF waren in der Corona-Pandemie etliche Unternehmen wie auch die Lufthansa finanziell unterstützt worden. Da dieser rechtlich ähnlich wie ein Sondervermögen funktioniert, wird somit formal ab 2023 die Schuldenbremse wieder eingehalten. Die Kosten für die Gaspreisbremse werden dabei zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.
Gilt die Gaspreisbremse auch für Fernwärme, Flüssiggas, Ölheizung oder Holzpelletheizungen?
Auch Fernwärme-Kunden werden von der Gaspreisbremse profitieren, da viele Fernwärme-Anbieter die Kosten ebenfalls angehoben haben. Bei ihnen wird ebenfalls 80 Prozent des Basisverbrauchs gedeckelt, jedoch auf einen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Anders sieht das derweil bei Flüssiggas aus, bei diesem soll die Gaspreisbremse nicht gelten. Auch Besitzer von Öl- oder Holzpelletheizungen sollen — Stand jetzt – keine finanzielle Unterstützung erhalten. Sollte es für Öl- und Pellets-Verbraucher doch noch zu „unzumutbaren Belastungen“ kommen, würden diese Geld aus einem Härtefonds erhalten.
Gaspreisbremse statt Gaspreisdeckel: Wie unterscheiden sie sich?
Während mit der Gaspreisbremse die Gaskosten bis zu einem bestimmten Verbrauch (in dem Fall 80 bzw. 70 Prozent) reduziert werden, legt ein Gaspreisdeckel einen festen Höchstwert fest. Das heißt, es würde eine Obergrenze für den Preis pro Kilowattstunde bestimmt. (os mit dpa) Fair und unabhängig informiert, was in Köln und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Text wird laufend aktualisiert.