Bürgergeld: So gibt es die 500 Euro als Heizkosten-Bonus
Noch immer ächzen die Bürgerinnen und Bürger unter den Energiepreisen. Wer Unterstützung braucht, kann einmalig vom Staat 500 Euro zur Bezahlung der Heizkosten erhalten.
Berlin – Das Bürgergeld hat im Januar 2023 Hartz IV abgelöst. Seitdem gilt der höhere Bürgergeld-Regelsatz von 502 Euro für Alleinstehende. Angesichts der Energiekrise haben nicht nur Arbeitslose Zugang zu diesem Geld: Wer seine Heizkosten aktuell nicht bezahlen kann, kann einmalig Bürgergeld erhalten.
500 Euro für hohe Heizkosten: Voraussetzungen für den Antrag
Um die Unterstützung vom Staat zu bekommen, müssen zunächst dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, wie beim Bürgergeld allgemein. Allerdings müssen sie nur für den Monat erfüllt sein, für den Sie das Bürgergeld erhalten wollen. Die Voraussetzungen sind:
- Leistungsempfänger müssen grundsätzlich erwerbsfähig sein
- Leistungsempfänger müssen bedürftig sein
- Leistungsempfänger müssen Auskunft zum Vermögen geben
- Wohnsitz muss in Deutschland sein
- Es muss ein Antrag gestellt werden
Bei der Beantragung des Bürgergelds wird immer automatisch auch die finanzielle Situation der Personen geprüft, mit denen der Antragssteller zusammenlebt (z. B. Partner, Eltern, erwachsene Kinder).
Für die Unterstützung bei hohen Heizkosten muss eine Rechnung vorgelegt werden, die der Antragssteller nachweislich nicht bezahlen kann. Das muss nicht unbedingt eine Heizkostennachzahlung sein. Genehmigungsfähig wäre damit zum Beispiel auch eine Heizöl-Bestellung.

Bürgergeld Antrag stellen: Wie bekommt man die 500 Euro für hohe Heizkosten?
Der Antrag muss beim Jobcenter eingereicht werden. Das geht auch auf der Webseite des Jobcenters.
Außerdem muss der Antrag für die 500 Euro nicht unbedingt in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig wird. „Jedoch müssen Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen,“ so die Arbeitsagentur. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
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