Preis-Schock bei den Nebenkosten: Wann Vermieter die Vorauszahlung erhöhen dürfen
Vielen Mietern dürfte in diesem Jahr eine hohe Nachzahlung bei den Nebenkosten blühen. Aber darf der Vermieter aufgrund der steigenden Energiepreise die Vorauszahlung einfach erhöhen?
München – Die Energiekosten steigen immer weiter. Doch bisher dürften das die meisten Verbraucher auf direktem Weg nur an der Tankstelle zu spüren bekommen. Der große Schock droht vielen wahrscheinlich erst, wenn die Nebenkostenabrechnung für 2021 ins Haus flattert. Diese dürfte nämlich deutlich höher ausfallen, als in den vergangenen Jahren – vielen Mietern drohen daher Nachzahlungen.
Nebenkostenabrechnung: Fast alle Mieter vom Preisanstieg betroffen
Für Gas etwa müssen Mieter mit durchschnittlich 11,84 Cent pro Kilowattstunde rechnen, heißt es vom Deutschen Mieterbund (DMB) mit Verweis auf Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. Das ist ein Plus von 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei Neuverträgen wird es tendenziell noch teurer. Weil fast 90 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Gas, Öl oder Fernwärme beheizt würden, seien fast alle Mieter von den Preisanstiegen betroffen, so der DMB.
Doch was passiert, wenn Mieter nicht in der Lage sind, die Nachzahlung zu begleichen? Grundsätzlich haben Mieter erst einmal 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Sollte es ihnen dann immer noch nicht möglich sein, den Betrag zu bezahlen, sollten sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Das rät auch der Deutsche Mieterbund. Es gebe die Möglichkeit, sich auf eine Rückzahlungsmodalität – etwa die Ratenzahlung – zu einigen. Außerdem könnten Mieterinnen und Mieter sich bei ihrem Mieterverein über staatliche Unterstützung erkundigen. Hilfe wie Wohngeld oder andere Zuschüsse könnten durch den finanziellen Engpass helfen.
Nebenkosten: Höhere Vorauszahlung erst nach der Abrechnung
Aber wie wirken sich die explodierenden Energiepreise auf die Miete aus? Müssen Mieter jetzt mit mehr Kosten rechnen? Tatsächlich kann der Vermieter die Vorauszahlung der Nebenkosten anpassen – jedoch erst dann, wenn die Abrechnung aus dem vergangenen Jahr vorliegt. Ein allgemeiner Sicherheitszuschlag ist also nicht möglich. Auch Mieterbund-Sprecherin Jutta Hartmann erklärt gegenüber Focus Online: „Vermieter haben keinen Anspruch darauf, unterjährig höhere Vorauszahlungen zu verlangen.“
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Vielen Mietern könnte jedoch allgemein ein höherer Preis drohen. Wer in einer Wohnung mit sogenannter Indexmiete lebt, muss voraussichtlich schon bald mehr bezahlen. Denn in diesem Fall orientiert sich die Miete an den Verbraucherpreisen – und ebendiese sind stark gestiegen. (ph)