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Entlastungen 2023: So funktionieren Gas-, Strompreisbremse und Co.

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Von: Mick Oberbusch

Ganz Deutschland beschäftigt sich mit dem Thema sparen, um gut durch die Krise zu kommen. Welche Entlastungen es 2023 gibt – und für wen.

Köln – Das Thema Sparen ist nicht erst seit Herbst 2022 in aller Munde. Der Krieg in der Ukraine, die damit verbundene Inflation sowie – ja, immer noch – Auswirkungen der Corona-Pandemie machen etlichen Menschen hierzulande zu schaffen. Die große Frage: Wie kann ich, auch mit Hilfen durch den Start, möglichst viel Geld sparen und unbeschadet durch die Krise kommen? 24RHEIN hat eine Übersicht zusammengetragen, welche Entlastungen aktuell verfügbar sind – und erklärt, für wen sie gelten.

Hände an einem Thermostat an der Heizung, Frau vor einem einfahrenden Zug (Montage).
Gaspreisbremse, 49-Euro-Ticket und mehr: Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger mit verschiedenen Maßnahmen entlasten (IDZRW-Montage). © Annette Riedl/dpa & Arne Dedert/dpa

Gaspreisbremse: Was ist das genau, wer bekommt sie? Und ab wann gilt sie?

Gaspreisbremse – was das ist, wer sie bekommt

► Was ist die Gaspreisbremse? Eine Entlastung aufgrund der steigenden Gaskosten. Dabei soll der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt werden. Jedoch nur für 80 Prozent des jeweiligen Vorjahresverbrauchs, für die restlichen 20 Prozent muss der Marktpreis gezahlt werden. Die befristete Gaspreisbremse soll künftig ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Bei ihnen wird 70 Prozent des Preises pro Kilowattstunde auf 7 Cent (netto) gedeckelt. 

► Wer profitiert davon? Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie Vereine, Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

► Wann soll sie kommen? Sie wurde im März 2023 für Privathaushalte eingeführt werden und gilt rückwirkend ab Januar 2023. Demnach soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar erstreckt werden – und das „gleichsam rückwirkend“.

► Wie lange gilt sie? Bis April 2024. Je nach Evaluierung könnte die Gaspreisbremse aber auch verlängert werden, sagt die Bundesregierung.

► Was muss man sonst noch wissen? Damit die Motivation zum Energiesparen trotz Deckelung des Gaspreises in den kommenden Monaten weiterhin bestehen bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch der (deutlich teurere) Marktpreis. Allerdings werden nur 80 Prozent des Vorjahresverbrauches subventioniert.

Strompreisbremse: Entlastung aufgrund steigender Stromkosten – vor allem für Privatpersonen

Strompreisbremse – was das ist, wer sie bekommt

► Was ist die Strompreisbremse? Eine geplante Entlastung aufgrund der steigenden Stromkosten. Dabei soll der Strompreis für private Verbraucher bei 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt werden. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent (netto) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.

► Wer profitiert davon? Private Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrieunternehmen

► Wann soll sie kommen? Sie wurde imMärz 2023 eingeführt und gilt rückwirkend ab Januar 2023.

► Was muss man sonst noch wissen? Die Deckelung für private Verbraucher gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauches. „Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden“, teilt die Bundesregierung mit.

Härtefallfonds: Zusätzliche Entlastung, wenn Preisbremsen nicht ausreichen

Zusätzliche Härtefallfonds – was das ist, wer darauf zugreifen darf

► Was sind die zusätzlichen Härtefallfonds? Neben der Gas- und Strompreisbremse hat die Expertinnen- und Expertenkommission Gas und Wärme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgeschlagen, für Härtefälle, die von den Preisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, zusätzliche Unterstützung bereit zu stellen.

► Wer profitiert davon? Menschen, die von den eingangs erwähnten Preisbremsen nicht genügend entlastet wurden, Einrichtungen und Organisationen der sozialen Infrastruktur in Deutschland

► Wann sollen sie kommen? Die zusätzlichen Härtefallfonds wurden am 2. November 2022 auf den Weg gebracht.

► Was muss man sonst noch wissen? „Auch für Organisationen und Einrichtungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und die Demokratie stärken ist eine Härtefallregelung vorgesehen, soweit sie aus Bundesmitteln in Form von Zuwendungen förderbar und im Bereich der Bundeszuständigkeit tätig sind“, so das Bundesamt. Das Bundesfamilienministerium sei dabei, ein Konzept zu erarbeiten, um Antrags- und Auszahlungsverfahren zu konkretisieren. In Köln stellt die RheinEnergie einen Fonds von rund einer Millionen Euro bereit.

Soforthilfe infolge der Corona-Pandemie: Wer hat Anspruch – und wo kann ich einen Antrag stellen?

Soforthilfe – was das ist, wer sie bekommt

► Was ist die Soforthilfe? Durch die Corona-Pandemie gibt es weiterhin Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Diese sollen vom Bund mit der Soforthilfe (aktuell Überbrückungshilfe IV) entlastet werden, deren Höhe sich nach den betrieblichen Fixkosten richtet.

► Wer profitiert davon? Soloselbstständige und Unternehmen, die starke Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie verzeichnen (aktuell mindestens 30% Umsatzeinbruch im Vergleich zu 2019)

► Wann soll sie kommen? Ist bereits da, Anträge auf Soforthilfe (Überbrückungshilfe IV) können auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

► Was muss man sonst noch wissen? Mehrausgaben aufgrund der 2G- oder 2G-Plus-Regelungen, beispielsweise in der Gastronomie, sollen noch stärker berücksichtigt werden. Die Überbrückungshilfe IV kann seit dem 7. Januar 2022 beantragt werden.

49-Euro-Ticket: Nachfolger von 9-Euro-Ticket in den Startlöchern

49-Euro-Ticket – was das ist, wer es bekommt

► Was ist das 49-Euro-Ticket? Der Nachfolger des im Sommer 2022 eingeführten 9-Euro-Tickets. Mit dem 49-Euro-Ticket können Menschen in ganz NRW mit Bussen, Bahnen und Regionalzügen fahren.

► Wer profitiert davon? Jeder Mensch in Deutschland, der vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel (ausgenommen Fernverkehrs-Züge wie IC und ICE) nutzen möchte.

► Wann soll es kommen? Geplant ist, dass das 49-Euro-Ticket am 1. Mai 2023 kommen soll. Der Verkauf startet bereits am 3. April 2023.

► Was muss man sonst noch wissen? Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Ticket stellt einen Kostenpunkt von insgesamt drei Milliarden Euro dar. Das neue Ticket können sich die Nutzer per App oder Scheckkarte ein Abonnement zulegen, das jeden Monat gekündigt werden kann.

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Dieser Text wird laufend aktualisiert.

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